Das kürzliche Urteil des Kassationsgerichts, n. 19069 von 2024, bietet wichtige Anregungen zur Regelung des gemeinsamen Sorgerechts und der Besuchsrechte der Eltern im Falle einer Trennung. Das Gericht hat über einen Antrag bezüglich des Sorgerechts für ein minderjähriges Kind, C. C., entschieden und grundlegende Fragen zum Schutz der Rechte der Eltern und des Wohlergehens des Kindes behandelt.
Das Verfahren entstand aus einer Beschwerde von B. B. gegen den Beschluss des Gerichts von Macerata, der das gemeinsame Sorgerecht des Minderjährigen mit Unterbringung bei der Mutter angeordnet hatte. Das Berufungsgericht hat jedoch die Besuchsregelungen des Vaters geändert und ein eingeschränktes Besuchsrecht festgelegt, unter Berücksichtigung des Alters des Kindes, das zum Zeitpunkt des Urteils etwas über zwei Jahre alt war.
Der Beschwerdeführer A. A. argumentierte, dass die Bestimmungen des Berufungsgerichts dem Prinzip der Bigenitorialität widersprächen und nachteilig für die Entwicklung des Kindes seien, wobei auch internationale Normen wie die UN-Konvention über die Rechte des Kindes herangezogen wurden.
Das Kassationsgericht erklärte die Gründe der Beschwerde für unzulässig und bestätigte, dass die Entscheidungen des Berufungsgerichts gut begründet und im Interesse des Minderjährigen waren.
Das Gericht hob die Bedeutung des Prinzips der Bigenitorialität hervor, betonte jedoch auch, dass im Falle des gemeinsamen Sorgerechts die Besuchsmodalitäten dem Alter und den Bedürfnissen des Minderjährigen angepasst sein müssen. In diesem Fall waren die auferlegten Einschränkungen durch das zarte Alter des Kindes gerechtfertigt, das eine stabile und sichere Umgebung benötigte.
Das Urteil n. 19069 von 2024 des Kassationsgerichts bekräftigt die Bedeutung eines ausgewogenen Ansatzes in Trennungsverfahren, in denen das Wohlergehen des Minderjährigen stets Vorrang haben muss. Die Entscheidungen bezüglich Sorgerecht und Besuchsrechten müssen begründet und die Besonderheiten jedes einzelnen Falls berücksichtigen, ohne das Prinzip der Bigenitorialität zu vernachlässigen, das jedoch nicht die emotionale und psychologische Stabilität des Kindes gefährden darf. Das Gericht hat daher bestätigt, dass die Maßnahmen des Berufungsgerichts kohärent und gerechtfertigt waren und Raum für zukünftige Anpassungen lassen, während das Kind wächst.