Die kürzliche Anordnung des Kassationsgerichts Nr. 24930 vom 17. September 2024 bietet bedeutende Anhaltspunkte zum Thema Unterhalt nach der Scheidung, insbesondere hinsichtlich der Analyse der wirtschaftlichen Verhältnisse der beteiligten Parteien. Der Rechtsstreit betraf zwei ehemalige Partner einer eingetragenen Lebensgemeinschaft, A.A. und B.B., wobei das Gericht die Bedeutung des Beweises und der spezifischen Umstände im Rahmen des Unterhaltsanspruchs betonte.
Das Gericht von Pisa hatte zunächst einen monatlichen Unterhaltsbeitrag für A.A. zu Lasten von B.B. festgelegt, aber das Berufungsgericht von Florenz entschied in der Berufung, den Unterhalt zu widerrufen, da die notwendigen Voraussetzungen nicht gegeben waren. Dieser Schritt ist entscheidend, da er aufzeigt, wie wichtig die Bewertung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Parteien für die Gewährung des Unterhalts ist.
Das Kassationsgericht hat bestätigt, dass der Unterhalt die Feststellung der Unzureichendheit der Mittel des ehemaligen Partners erfordert, wobei die von den geltenden Vorschriften festgelegten fairen Kriterien angewandt werden.
Das Kassationsgericht hat bekräftigt, dass der Unterhalt eine unterstützende und ausgleichende Funktion hat und einen Vergleich der wirtschaftlichen Verhältnisse beider Partner erfordert. Im konkreten Fall konnte A.A. weder die Unzureichendheit ihrer Mittel noch die Unmöglichkeit, sich diese zu beschaffen, nachweisen.
Das zu prüfende Urteil bietet wichtige Hinweise darauf, wie die Gerichte bei der Bewertung von Anträgen auf Unterhalt nach der Scheidung vorgehen müssen. Die Notwendigkeit, konkrete Beweise für die eigenen wirtschaftlichen Verhältnisse vorzulegen und die Fähigkeit, die Unzureichendheit der geforderten Mittel nachzuweisen, sind grundlegende Aspekte für die Gewährung eines Unterhalts. Diese Entscheidung stellt daher einen Aufruf zur Notwendigkeit einer angemessenen Dokumentation und einer strengen Bewertung durch die Richter dar, zum Schutz der Rechte beider beteiligten Parteien.