Das Urteil Nr. 18845/2024 des Bundesgerichtshofs ist in einen rechtlichen Kontext von großer Bedeutung eingeordnet, der die internationale Entziehung von Minderjährigen betrifft. In diesem Fall musste das Gericht über die Rechtmäßigkeit der Rückführung eines Minderjährigen, C.C., von der Mutter, A.A., nach Spanien, dem Land des gewöhnlichen Aufenthalts, im Angesicht des Willens des Vaters, B.B., entscheiden. Die Entscheidung des Gerichts hebt die Wichtigkeit hervor, nicht nur den rechtlichen Aspekt des Sorgerechts, sondern auch den affektiven und sozialen Kontext, in dem der Minderjährige lebt, zu berücksichtigen.
Das Jugendgericht in Mailand hatte den Antrag von B.B. auf Rückkehr des Minderjährigen nach Spanien angenommen und argumentiert, dass der gewöhnliche Aufenthalt des Kindes in diesem Land sei, trotz der zw forceden Verlagerung nach Italien durch die Mutter. Diese Entscheidung wurde von der Mutter angefochten, die darauf hinwies, dass der Minderjährige inzwischen in den italienischen Kontext integriert sei, mit stabilen affektiven und sozialen Bindungen.
Der Bundesgerichtshof hat die Beschwerde angenommen und die Wichtigkeit betont, das Konzept des "gewöhnlichen Aufenthalts" im Lichte des Kindeswohls zu prüfen.
Das Gericht hat das Prinzip hervorgehoben, dass der gewöhnliche Aufenthalt eines Minderjährigen nicht ausschließlich auf der Grundlage seiner Geburt oder der ersten Lebensjahre bestimmt werden kann. Es ist notwendig, den Kontext zu berücksichtigen, in dem der Minderjährige derzeit lebt, die affektiven Bindungen und die Stabilität seines Alltags. Im Fall von C.C. hat das Gericht hervorgehoben, dass das Kind, obwohl es in Spanien geboren wurde, bedeutende Bindungen in Italien entwickelt hatte.
Darüber hinaus hat das Gericht die Behauptung des Mailänder Gerichts bezüglich der effektiven Ausübung des Sorgerechts durch den Vater in Frage gestellt und betont, dass dies mit konkreten Elementen nachgewiesen werden muss und nicht auf bloßen Vermutungen beruhen darf.
Das Urteil Nr. 18845/2024 stellt einen Meilenstein in der italienischen Rechtsprechung zum Schutz von Minderjährigen in Fällen internationaler Entziehung dar. Es stellt klar, dass in Fällen von minderjährigen Kindern im frühen Alter die Bewertung ihres gewöhnlichen Aufenthalts die Stabilität ihres aktuellen Umfelds und der affektiven Bindungen berücksichtigen muss, anstatt sich auf formale Kriterien zu beschränken. Dieser Ansatz zielt darauf ab, den Grundsatz des Kindeswohls zu wahren, ein zentrales Element in jeder rechtlichen Entscheidung, die Kinder betrifft.