Der Kassationsgerichtshof hat mit der Verfügung Nr. 30545 vom 27. November 2024 die entscheidende Frage des Scheidungsunterhalts behandelt und das Prinzip bekräftigt, dass die Rechtskraft nicht nur das Vorgetragene, sondern auch das Ableitbare umfasst. Das Urteil fügt sich in einen rechtlichen Kontext ein, in dem die Stabilität der Entscheidungen im Scheidungsrecht grundlegend ist, um die Sicherheit der Rechtsverhältnisse zu gewährleisten.
Im vorliegenden Fall hatte A.A. die Aufhebung des ihm auferlegten Scheidungsunterhalts beantragt und argumentiert, dass die Ex-Frau B.B. mit einem anderen Mann zusammenlebe, was die Unterhaltspflicht rechtfertigen würde. Der Gerichtshof und später das Berufungsgericht Venedig hatten den Antrag jedoch abgelehnt und darauf hingewiesen, dass die angefochtenen Tatsachen bereits rechtskräftig waren.
Das Prinzip, dass die Rechtskraft das Vorgetragene und das Ableitbare abdeckt, gilt auch für Streitigkeiten über den Scheidungsunterhalt.
Der Gerichtshof hat bekräftigt, dass Scheidungsurteile hinsichtlich der wirtschaftlichen Verhältnisse rechtskräftig sind, solange die Umstände bestehen bleiben. Das bedeutet, dass einmal ein Recht oder eine Pflicht festgestellt wurde, diese nicht aufgrund von Tatsachen, die vor dem Urteil liegen, in Frage gestellt werden kann, es sei denn, es tritt eine echte Neuheit auf.
Darüber hinaus hat der Richter klargestellt, dass das bloße Wissen über eine affektive Beziehung nicht einer stabilen Lebensgemeinschaft gleichkommt, insbesondere wenn keine konkreten Beweise für diese Veränderung vorliegen. Dies ist grundlegend, um zu verhindern, dass Ehepartner Entscheidungen, die bereits getroffen wurden, kontinuierlich in Frage stellen und so Unsicherheit und Instabilität in persönlichen und vermögensrechtlichen Beziehungen schaffen.
Zusammenfassend stellt die Verfügung Nr. 30545 des Kassationsgerichtshofs eine wichtige Bestätigung der Stabilität der Rechtskraft im Scheidungsrecht dar. Der Gerichtshof hat klargestellt, dass neue Anträge auf tatsächlich neu eingetretenen Tatsachen basieren müssen und nicht auf bereits bekannten Situationen, zum Schutz der Sicherheit von Rechten und Pflichten nach der Scheidung.