Das Urteil des Kassationsgerichts n. 5237 aus dem Jahr 2014 behandelt ein sensibles und von großer Bedeutung im Kontext des Familienrechts: die internationale Entführung von Minderjährigen. Insbesondere stand im vorliegenden Fall ein minderjähriges Mädchen, P. C., und die rechtlichen Konflikte zwischen den Eltern, B. M. und P. G., die sich zwischen den Vereinigten Staaten und Italien abspielten, im Mittelpunkt. Dieses Urteil bietet Denkanstöße zur Wahrung der Rechte der Minderjährigen und zur Bedeutung ihrer Stimme in den Entscheidungen, die sie betreffen.
Das Berufungsgericht Florenz hatte mit einem Dekret aus dem Jahr 2012 die Rückkehr des minderjährigen Mädchens in die Vereinigten Staaten zu der Mutter angeordnet. Diese Entscheidung wurde jedoch vom Vater angefochten, der geltend machte, das alleinige Sorgerecht für die Tochter zu haben. Das Jugendgericht Florenz hatte zunächst entschieden, dass die Überführung des Minderjährigen nach Italien illegal war, da sie ohne das Einverständnis der Mutter, die das Sorgerecht ausübte, erfolgt war.
Das Urteil hebt hervor, dass der entgegenstehende Wille, der von einem minderjährigen Mädchen mit Entscheidungsfähigkeit geäußert wird, als ein gesondert zu bewertender Fall betrachtet werden muss.
Ein besonders bedeutender Aspekt des Urteils betrifft die Wichtigkeit, das minderjährige Mädchen anzuhören. Das Gericht betonte, dass gemäß der Haager Konvention von 1980 die Meinung eines minderjährigen Kindes, das ein ausreichendes Maß an Reife erreicht hat, eigenständig berücksichtigt werden muss. Das minderjährige Mädchen P. C. hatte tatsächlich eine klare Präferenz geäußert, bei dem Vater zu bleiben, jedoch wurde dieser Wille zunächst vom Gericht minimiert, das ihre Präferenzen als an einen Kontext größerer Nachgiebigkeit des Elternteils gebunden betrachtete.
Die Entscheidung des Kassationsgerichts stellt einen wichtigen rechtlichen Präzedenzfall dar, der das Prinzip bestätigt, dass der Wille eines Minderjährigen in den Entscheidungen, die sein Leben betreffen, angemessen berücksichtigt werden muss. Das Urteil n. 5237 aus dem Jahr 2014 klärt nicht nur den Wert der Stimme des Minderjährigen im Kontext familiärer Auseinandersetzungen, sondern betont auch die Notwendigkeit eines sensibleren und aufmerksamen Ansatzes für die Bedürfnisse und Rechte der Jüngeren. In einer Zeit, in der Familien immer heterogener werden und internationale Streitigkeiten an der Tagesordnung sind, muss der Schutz der Rechte der Minderjährigen eine unbestreitbare Priorität bleiben.