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R. M. und die Umgehung von gerichtlichen Vorschriften: Kommentar zum Urteil Cass. Pen., Sez. VI, n. 12976 von 2020

Das Urteil des Kassationsgerichts vom 19. Februar 2020, n. 12976, behandelt ein Thema von großer Bedeutung im Familienrecht, insbesondere hinsichtlich des Sorgerechts für Minderjährige und der rechtlichen Konsequenzen der Umgehung gerichtlicher Vorschriften. In diesem Fall wurde R. M. verurteilt, weil sie die geschützten Begegnungen zwischen der Tochter und dem Vater verhindert hatte, doch das Gericht äußerte wichtige Zweifel an der Konfigurierbarkeit des Delikts der Umgehung.

Der Fall von R. M. und die erhobenen Vorwürfe

R. M. wurde zunächst verurteilt, weil sie eine Anordnung des Richters umgangen hatte, die geschützte Begegnungen mit dem Vater des Minderjährigen regelte. Das Berufungsgericht von Caltanissetta erklärte jedoch später die Straflosigkeit der Angeklagten, da es die besondere Geringfügigkeit der Tat erkannte. Anschließend legte R. M. Revision beim Kassationsgericht ein und beanstandete verschiedene Aspekte des Urteils.

  • Erster Einwand: Ablehnung des Antrags auf Vertagung wegen gleichzeitiger beruflicher Verpflichtungen des Verteidigers.
  • Zweiter Einwand: Ablehnung eines Antrags auf Vertagung aus gesundheitlichen Gründen.
  • Dritter Einwand: Fehlen einer Prüfung der Gründe, die das Verhalten der Angeklagten rechtfertigten.
In diesem Zusammenhang kann der Begriff der Umgehung nicht einfach mit der Nichterfüllung gleichgesetzt werden, sondern erfordert eine eingehendere Bewertung der Umstände des Falles.

Die Entscheidungen des Kassationsgerichts

Das Kassationsgericht hielt die ersten beiden Einwände bezüglich der Ablehnung der Vertagungsanträge für unbegründet. Es nahm jedoch die Kritiken zur Kenntnis, die sich auf die fehlende Berücksichtigung von Entlastungsbeweisen und die Verwirrung zwischen Umgehung und Nichterfüllung seitens des Berufungsgerichts bezogen. Das Gericht stellte klar, dass für die Konfiguration des Delikts der Umgehung erforderlich ist, dass der Elternteil in böser Absicht seinen Verpflichtungen gegenüber dem Gericht entzieht und es sich nicht um eine bloße Missachtung handelt.

Fazit

Das Urteil des Kassationsgerichts stellt eine wichtige Reflexion über die Rechte der Eltern und die Pflichten gegenüber Minderjährigen dar. Die Unterscheidung zwischen Umgehung und Nichterfüllung ist entscheidend für den Schutz der Rechte der Eltern und das Wohl der Minderjährigen. Das Gericht ordnete ein neues Verfahren an und forderte eine sorgfältigere Bewertung der tatsächlichen Umstände und der vorgelegten Beweise. Dieses Urteil unterstreicht die Bedeutung einer strengen Auslegung der Normen und Rechtsprinzipien, damit die Justiz wirklich gerecht und ausgewogen sein kann.