Divorce und Unterhalt: Kommentar zur Entscheidung Cass. Civ., Ord. n. 31564/2024

Die kürzlich ergangene Entscheidung des Kassationsgerichts, n. 31564 von 2024, behandelt ein zentrales Thema im Familienrecht: die Unterhaltspflicht für volljährige Kinder und die damit verbundenen Verantwortlichkeiten. Die Entscheidung hebt nicht nur die Pflicht der Eltern hervor, ihre Kinder finanziell zu unterstützen, sondern auch die Bedeutung des Nachweises der wirtschaftlichen Selbstständigkeit seitens der Kinder selbst.

Kontext der Entscheidung

Der Fall stammt von einem Antrag, der von A.A. und B.B. zur Überprüfung der Scheidungsbedingungen gestellt wurde, insbesondere in Bezug auf den Unterhalt für die Kinder D.D. und E.E. Das Berufungsgericht Bari hatte zunächst den Antrag des Vaters auf Aufhebung der wirtschaftlichen Verpflichtungen angenommen und argumentiert, dass die Nichterfüllung der Studiengebühren nicht die einzige Ursache für den unvollständigen Studienabschluss von E.E. sei.

Die Verantwortung für den unvollständigen Studienabschluss von E.E. wurde nicht nur dem Versäumnis des Vaters zugeschrieben, sondern auch der schuldhaften Untätigkeit des Kindes selbst.

Der Vater hat tatsächlich weiterhin den Unterhalt und die Studiengebühren gezahlt, sah sich jedoch der Untätigkeit von E.E. gegenüber, die seit 2017 keine Prüfungen abgelegt hat. Das Gericht kam daher zu dem Schluss, dass die Unterhaltspflicht nicht unbegrenzt bestehen kann, ohne dass das Kind ein konkretes Engagement zeigt.

Unterliegende Rechtsprinzipien

Das Kassationsgericht hat bekräftigt, dass der Unterhalt für volljährige Kinder durch eine tatsächliche wirtschaftliche Unfähigkeit gerechtfertigt sein muss. Zu den Schlüsselpunkten gehören:

  • Die Beweislast liegt beim Elternteil, der die Aufhebung des Unterhaltsantrags stellt.
  • Das volljährige Kind muss nachweisen, dass es in die Lage versetzt wurde, wirtschaftlich selbstständig zu werden.
  • Das Verhalten des Elternteils muss im Kontext des Engagements des Kindes beim Abschluss der Ausbildung bewertet werden.

In diesem Fall hat das Gericht hervorgehoben, dass der Vater bis 2017 seinen Unterhaltsverpflichtungen nachgekommen ist und dass der unvollständige Studienabschluss von E.E. nicht ausschließlich dem Versäumnis des Vaters zugeschrieben werden kann.

Fazit

Das Urteil n. 31564/2024 des Kassationsgerichts regt zu einer wichtigen Reflexion über die individuellen Verantwortlichkeiten im Kontext des Unterhalts für volljährige Kinder an. Es ist entscheidend, dass die Kinder ein aktives Engagement in ihrem Studienverlauf zeigen und dass die Eltern ihren Verpflichtungen nachkommen, jedoch kann die Verantwortung nicht ausschließlich auf ihnen lasten. Diese Entscheidung lädt zu einem größeren Bewusstsein für die familiären Dynamiken und die Beziehungen nach der Scheidung ein und unterstreicht die Bedeutung eines Gleichgewichts zwischen Rechten und Pflichten.

Rechtsanwaltskanzlei Bianucci