Das Urteil n. 13570 von 2024 des Kassationsgerichts stellt einen wichtigen Bezugspunkt für Fragen im Zusammenhang mit der Trennung der Ehegatten und der Wahl der Bildungseinrichtung für Minderjährige dar. Insbesondere betrifft der geprüfte Fall A.A. und B.B., die Eltern eines 10-jährigen Kindes, C.C., und den Konflikt, der zwischen ihnen hinsichtlich der Einschreibung des Kindes an einer privaten Schule entstand.
Die Mutter, B.B., hatte die Genehmigung beantragt, ihr Kind an der Gonzaga-Schule in Mailand einzuschreiben, die das Kind bereits besuchte. Das Gericht von Mailand hatte, nachdem es das Kind angehört hatte, der Einschreibung zugestimmt und die Bedeutung von Stabilität und relationaler Kontinuität für das Kind hervorgehoben, insbesondere in einem Kontext elterlicher Konflikte.
Die Wahl der Bildungseinrichtung muss immer das vorrangige Interesse des Minderjährigen und seine emotionale Stabilität berücksichtigen.
A.A. hat die Entscheidung des Berufungsgerichts von Mailand angefochten und behauptet, dass das Bildungsangebot und die Frage der Laizität der Schulen nicht ausreichend bewertet worden seien. Das Kassationsgericht wies jedoch die Beschwerde zurück und stellte fest, dass der Wunsch des Minderjährigen, die gewählte Schule zu besuchen, zusammen mit seinem Bedürfnis nach Stabilität entscheidende Faktoren waren.
Das Gericht stellte klar, dass das Prinzip der Laizität nicht absolut geltend gemacht werden kann, sondern mit dem Recht des Minderjährigen auf eine ausgewogene Entwicklung abgewogen werden muss. In diesem Fall hat das Interesse des Minderjährigen gegenüber der Frage der Schulwahl überwogen, was zeigt, dass seine Stabilität und Wünsche Vorrang haben.
Zusammenfassend betont das Urteil n. 13570 von 2024 die Bedeutung der Berücksichtigung des Interesses des Minderjährigen in Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Trennung der Eltern. Das Gericht hat bekräftigt, dass Entscheidungen darauf ausgerichtet sein müssen, ein gesundes und ausgewogenes Wachstum zu gewährleisten und Brüche und Diskontinuitäten in den Bildungserfahrungen zu vermeiden. Dieser Fall stellt einen bedeutenden Präzedenzfall für zukünftige ähnliche Konflikte dar und bekräftigt, dass das Interesse des Minderjährigen immer Vorrang haben muss.