Die Schulwahl in Elternkonflikten: Ein sehr aktuelles Urteil des Kassationsgerichts

Die kürzlich ergangene Anordnung des Kassationsgerichts (Nr. 13570 vom 16. Mai 2024) bietet wichtige Denkanstöße zur Schulwahl für ein minderjähriges Kind im Falle eines Konflikts zwischen getrennten Eltern. Die zentrale Frage betrifft das Gleichgewicht zwischen dem Recht der Eltern, an Bildungsentscheidungen teilzunehmen, und dem übergeordneten Interesse des Kindes, einem grundlegenden Prinzip im italienischen Familienrecht.

Der zu prüfende Fall

Im vorliegenden Fall hat die Mutter, B.B., die Einschreibung ihres Sohnes an der Gonzaga in Mailand, einer privaten Institution, beantragt, trotz des Widerspruchs des Vaters, A.A. Das Gericht in Mailand hat diese Einschreibung genehmigt und dabei die Bedeutung von Stabilität und Kontinuität in der Bildung für das Kind hervorgehoben, das bereits durch die Trennung der Eltern belastet ist.

Die Wahl der Schule muss stets das übergeordnete Interesse des Kindes berücksichtigen, insbesondere in komplexen familiären Kontexten.

Das Berufungsgericht hat diese Entscheidung bestätigt und das Verlangen des Kindes betont, bereits bestehende soziale und freundschaftliche Beziehungen in der jetzigen Institution aufrechtzuerhalten. Der Vater hat jedoch die Entscheidung angefochten und behauptet, sie sei nicht ausreichend begründet worden.

Die relevanten Rechtsprinzipien

Das Gericht hat einige grundlegende Prinzipien bekräftigt:

  • Das Recht auf Schulwahl muss dem Interesse des Kindes untergeordnet werden, wie im Artikel 337-ter des Bürgerlichen Gesetzbuches festgelegt.
  • Das Prinzip der Laizität kann nicht absolut geltend gemacht werden; es muss mit dem Schutz der Rechte des Kindes in Einklang gebracht werden.
  • Die Entscheidungen über die Schule müssen nicht nur das Bildungsangebot, sondern auch die sozialen Beziehungen und das psychologische Wohlbefinden des Kindes berücksichtigen.

In diesem Kontext hat das Kassationsgericht die Gründe für die Berufung des Vaters als unbegründet erachtet und festgestellt, dass die Wahl der privaten Schule durch die Notwendigkeit gerechtfertigt sei, eine stabile und förderliche Bildungsumgebung für das Kind zu gewährleisten.

Schlussfolgerungen

Das hier kommentierte Urteil stellt eine wichtige Bekräftigung des Prinzips dar, dass das Interesse des Kindes bei elterlichen Entscheidungen über seine Erziehung Vorrang haben muss. Das Gericht hat gezeigt, dass es in Konfliktsituationen zwischen Eltern entscheidend ist, dem Kind Stabilität und Kontinuität zu gewährleisten, um weitere Traumata in einem bereits schwierigen familiären Kontext zu vermeiden. Diese Rechtsprechung fordert die Eltern auf, nicht nur ihre eigenen Rechte zu berücksichtigen, sondern vor allem die Bedürfnisse und Wünsche des Kindes aus einer Perspektive der Zusammenarbeit und gemeinsamen Verantwortung zu betrachten.

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