Die kürzliche Entscheidung des Kassationsgerichts Nr. 31555 aus dem Jahr 2024, erlassen am 10. Oktober, hat wichtige Fragen zu den Voraussetzungen für die Anerkennung des Rechts auf Unterhalt aufgeworfen. Insbesondere stellt das Urteil klar, dass das Recht auf Unterhalt nicht nur unter dem subjektiven Gesichtspunkt der Unfähigkeit, für den eigenen Lebensunterhalt zu sorgen, betrachtet werden kann, sondern an einer objektiven Unmöglichkeit, dies zu tun, verankert sein muss. Dieser Aspekt ist entscheidend, um die rechtlichen Dynamiken zu verstehen, die die Unterhaltsrechte und die damit verbundenen Verantwortlichkeiten zwischen Familienmitgliedern umgeben.
Im vorliegenden Fall wandte sich A.A. gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Turin, das das Recht auf Unterhalt für die Tochter B.B. anerkannt und eine monatliche Zahlung von 350,00 Euro festgelegt hatte. A.A. focht die Entscheidung an und behauptete, das Gericht habe die geltende Rechtslage, insbesondere Art. 438 BGB, der die Voraussetzungen für den Antrag auf Unterhalt festlegt, fehlerhaft interpretiert.
Das Recht auf Unterhalt ist an den Nachweis nicht nur des Bedarfs, sondern auch der Unmöglichkeit, für den eigenen Lebensunterhalt durch die Ausübung einer Erwerbstätigkeit zu sorgen, gebunden.
Die von A.A. vorgebrachten Gründe betreffen hauptsächlich eine angebliche Verletzung der Artikel des Bürgerlichen Gesetzbuches und der Zivilprozessordnung. Das Kassationsgericht hat jedoch die Position des Oberlandesgerichts bestätigt und hervorgehoben, dass für die Anerkennung des Rechts auf Unterhalt der Nachweis der Unfähigkeit, für den eigenen Lebensunterhalt zu sorgen, erforderlich ist. Die Richter haben betont, dass:
In diesem speziellen Fall kam das Gericht zu dem Schluss, dass B.B. aufgrund ihrer schweren gesundheitlichen Verfassung, die eine seltene Krankheit und einen daraus resultierenden Zustand der Arbeitsunfähigkeit umfasste, nicht in der Lage war, sich um eine Beschäftigung zu bemühen.
Das Urteil Nr. 31555/2024 des Kassationsgerichts stellt eine wichtige Bestätigung der Notwendigkeit dar, sowohl die subjektiven als auch die objektiven Aspekte bei der Anerkennung des Rechts auf Unterhalt zu berücksichtigen. In diesem Kontext ist es entscheidend, dass die beteiligten Parteien die Bedeutung der Vorlage konkreter und dokumentierter Beweise für ihre wirtschaftliche Situation und ihre Arbeitsfähigkeit verstehen. Die Entscheidung des Gerichts setzt nicht nur einen rechtlichen Präzedenzfall, sondern bietet auch eine klare Orientierung für die Bewertung der Unterhaltsansprüche in unserem Rechtssystem.