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Urteil vom 23. Juli 2024, Nr. 143: Anerkennung der Nicht-Binären Identität und Gesundheitsautonomie

Das recente Urteil des Verfassungsgerichts Nr. 143 von 2024 hat wichtige Fragen zur Anerkennung nicht-binärer Geschlechtsidentitäten und zur Regelung medizinisch-chirurgischer Eingriffe zu deren Anpassung aufgeworfen. Insbesondere hat das Gericht über Artikel 1 des Gesetzes vom 14. April 1982, Nr. 164, und über Artikel 31, Absatz 4, des Gesetzesdekrets vom 1. September 2011, Nr. 150, entschieden und hervorgehoben, dass die derzeitige Gesetzgebung den Bedürfnissen von Personen, die sich nicht mit einem binären Geschlecht identifizieren, nicht angemessen entspricht.

Der Fall von L. N. und der Antrag auf Berichtigung

Das Gericht in Bozen hat aufgrund des Antrags von L. N., einer Person mit weiblichem Geschlechtseintrag, die sich als nicht-binär identifiziert, Fragen zur verfassungsmäßigen Legitimität aufgeworfen. Das geltende Recht sieht nämlich nicht die Möglichkeit vor, die Geschlechtszuweisung auf ein Geschlecht außerhalb der binären zu berichtigen, wodurch die Anerkennung der Geschlechtsidentität eingeschränkt wird. Das Gericht hat daher hervorgehoben, dass das aktuelle normative System die grundlegenden Rechte auf Gesundheit, persönliche Identität und Würde verletzen kann.

Die Unmöglichkeit, das nicht-binäre Geschlecht zu berichtigen, verletzt die soziale Identität der Person, ihre Gesundheit als psychophysisches Wohlbefinden und den Respekt vor ihrem Privat- und Familienleben.

Das Genehmigungsregime für chirurgische Eingriffe

Das Gericht hat die Unrechtmäßigkeit von Artikel 31, Absatz 4, des Gesetzesdekrets Nr. 150 von 2011 erklärt, der die Genehmigung des Gerichts für Eingriffe zur Anpassung der Geschlechtsmerkmale vorsah. Diese Vorschrift ist laut Gericht unangemessen, da sie die Selbstbestimmung und die gesundheitlichen Bedürfnisse des Patienten nicht berücksichtigt. Es wurde festgestellt, dass eine gerichtliche Genehmigung nicht erforderlich ist, wenn die Änderungen der Geschlechtsmerkmale bereits vorgenommen wurden und als ausreichend für die Berichtigung angesehen werden.

  • Anerkennung nicht-binärer Identitäten
  • Selbstbestimmung in der medizinischen Behandlung
  • Kritik am bestehenden normativen System

Schlussfolgerungen

Das Urteil Nr. 143 von 2024 stellt einen bedeutenden Schritt in Richtung Anerkennung nicht-binärer Identitäten und zum Schutz der Rechte von Transsexuellen dar. Es unterstreicht die Wichtigkeit einer normativen Aktualisierung, die angemessen auf die Bedürfnisse einer sich entwickelnden Gesellschaft reagieren kann. Es ist entscheidend, dass der Gesetzgeber solche Anliegen in Betracht zieht, um ein gerechteres und respektvolleres Rechtssystem für die Würde jedes Einzelnen zu gewährleisten.