Das Thema der internationalen Kindesentführung ist ein sehr relevantes Thema im Familienrecht, insbesondere wenn es darum geht, das psychologische Wohlbefinden der betroffenen Kinder zu gewährleisten. Das kürzlich ergangene Urteil des Kassationsgerichts, n. 32411 aus dem Jahr 2019, behandelt dieses sensible Thema und bietet Denkanstöße zur elterlichen Verantwortung sowie zur Bedeutung der Berücksichtigung der Bedürfnisse und Rechte der Minderjährigen.
Der vorliegende Fall geht auf die Bitte von D.M. zurück, die Töchter D.L. und D.L. nach Japan zurückzubringen, die von der Mutter R.M. ohne das Einverständnis des Vaters nach Italien gebracht wurden. Das Gericht für Minderjährige in Rom erkannte zwar die Unrechtmäßigkeit der Entführung an, wies jedoch den Antrag auf Rückführung zurück und wies auf ein potenzielles psychisches Risiko für die Minderjährigen im Falle einer zwangsweisen Rückkehr hin.
Das Gericht hielt es für erforderlich, dass die zwangsweise Rückkehr nach Japan ein begründetes Risiko für die Minderjährigen mit sich bringen würde, ihnen eine unerträgliche Situation auszusetzen.
Insbesondere betonten die Richter, dass die Mädchen Japan als einen fremden Ort wahrnahmen, was eine Phase ihres Lebens kennzeichnete, die von Unbehagen geprägt war. Diese Bewertung führte dazu, das oberste Interesse der Minderjährigen zu berücksichtigen, in Übereinstimmung mit den in der Haager Konvention von 1980 festgelegten Prinzipien.
Das Gericht berief sich auf die Haager Konvention, die festlegt, dass die Rückführung des Minderjährigen verweigert werden kann, wenn ein begründetes Risiko der Gefährdung durch physische oder psychische Gefahren besteht oder die Situation unerträglich ist. Die italienische Rechtsprechung, einschließlich der des Verfassungsgerichts, hat stets die Bedeutung betont, die affektive Bindung des Minderjährigen an beide Elternteile zu wahren und Eingriffe zu vermeiden, die seine psychologische Stabilität gefährden könnten.
Das Urteil n. 32411/2019 des Kassationsgerichts stellt einen wichtigen Fortschritt zum Schutz der Rechte von Minderjährigen dar, die in Situationen internationaler Entführung verwickelt sind. Es unterstreicht die Bedeutung, nicht nur den rechtlichen Aspekt der Entführung zu berücksichtigen, sondern auch die psychologischen und zwischenmenschlichen Implikationen, die eine zwangsweise Rückkehr in ein fremdes Umfeld mit sich bringen könnte. Entscheidungen in Bezug auf Sorgerecht und Rückführung müssen stets das oberste Interesse des Minderjährigen berücksichtigen und ein Gleichgewicht zwischen den Rechten der Eltern und dem Wohl der Kinder gewährleisten.