Das Urteil Nr. 13214 von 2021 des Kassationsgerichts behandelt ein Thema von großer Bedeutung im Familienrecht: die internationale Kindesentziehung. In diesem Artikel werden wir die wichtigsten Punkte der Entscheidung analysieren und die rechtlichen Implikationen sowie die beteiligten europäischen und internationalen Normen hervorheben, mit besonderem Augenmerk auf die Haager Konvention.
Der Vater des Minderjährigen M.L.T.H. legte Beschwerde ein, nachdem das Jugendgericht in Florenz die internationale Entziehung ausgeschlossen hatte, da es der Ansicht war, dass der Minderjährige vor der Verlagerung keinen gewöhnlichen Aufenthalt in (OMISSIS) hatte. Die Mutter, M.C., hatte den Minderjährigen ohne die Zustimmung des Vaters nach Italien gebracht und diesen Schritt mit angeblichem gewalttätigem Verhalten des Partners gerechtfertigt. Die zentrale Frage war, ob der Minderjährige tatsächlich zum Zeitpunkt der Entziehung einen gewöhnlichen Aufenthalt in (OMISSIS) hatte.
Die Verletzung der Pflichten, die die elterliche Verantwortung dem Elternteil auferlegt, muss in den ordentlichen Verfahren zu familiären Konflikten festgestellt werden.
Das Gericht berief sich auf Art. 3 der Haager Konvention, der die unrechtmäßige Entführung eines Minderjährigen als einen solchen definiert, der unter Verletzung der Sorgerechtsrechte erfolgt. Es ist daher entscheidend, festzustellen, wo der gewöhnliche Aufenthalt des Minderjährigen ist, um die zuständige Gerichtsbarkeit zu bestimmen. Das Jugendgericht war der Meinung, dass es aufgrund der häufigen Umzüge des Minderjährigen nicht möglich sei, einen gewöhnlichen Aufenthalt zu identifizieren, aber das Gericht stellte diese Bewertung in Frage und betonte, dass der gewöhnliche Aufenthalt anhand objektiver und faktischer Kriterien festgestellt werden müsse.
Die Entscheidung des Kassationsgerichts stellt fest, dass die Feststellung des gewöhnlichen Aufenthalts nicht oberflächlich vorgenommen werden kann. Das Gericht hob hervor, dass die elterliche Verantwortung tatsächlich ausgeübt werden muss und dass der gewöhnliche Aufenthalt unter Berücksichtigung der Stabilität des Familienlebens des Minderjährigen bewertet werden sollte. Es ist entscheidend, dass Entscheidungen über Sorgerecht und Verlagerung immer im besten Interesse des Minderjährigen getroffen werden.
Das Urteil Nr. 13214/2021 des Kassationsgerichts stellt einen wichtigen Schritt in der Anerkennung und dem Schutz der Rechte von Minderjährigen in Situationen internationaler Entziehung dar. Es bekräftigt die Bedeutung eines strengen und aufmerksamen rechtlichen Ansatzes, der die Stabilität und das Wohl des Minderjährigen in den Mittelpunkt stellt und verhindert, dass einseitige Verlagerungen sein affektives und soziales Leben gefährden.