Das Urteil Nr. 23731 von 2024 des Kassationsgerichtshofs hat grundlegende Fragen zum Schutz unbegleiteter ausländischer Minderjähriger (UMAs) und zur Rolle der Konsularbehörden im italienischen Rechtssystem aufgeworfen. In diesem Artikel werden wir die wichtigsten Punkte der Entscheidung und die Auswirkungen auf den Schutz von Minderjährigen analysieren.
Der Streitfall entstand aus einem Verfahren, das beim Jugendgericht von Catania eingeleitet wurde, in dem es um die Situation eines ukrainischen Minderjährigen, C.C., ging, der zunächst als UMA angesehen wurde. Die Entscheidung des Gerichts, die Teilnahme des ukrainischen Generalkonsuls zur Ernennung eines internationalen Vormunds für unzulässig zu erklären, hat die Komplexität der geltenden Gesetzgebung und der internationalen Abkommen aufgezeigt.
Im Hinblick auf Verfahren zur Annahme von Schutzmaßnahmen gegenüber unbegleiteten ausländischen Minderjährigen übt der Konsul des Herkunftsstaates des Minderjährigen eine konsularische Funktion gemäß der Wiener Konvention von 1963 aus.
Das Gericht hat die ersten beiden Beschwerdepunkte des Konsuls angenommen und festgestellt, dass das Eingreifen des Generalkonsuls die Natur des Verfahrens nicht verändert hat und dass dessen Legitimität mit den ihm durch die Wiener Konvention zugewiesenen Funktionen übereinstimmte. Diese Bestimmungen heben die Bedeutung der Zusammenarbeit zwischen den Staaten zur Gewährleistung des Schutzes von Minderjährigen hervor. Darüber hinaus hat das Gericht klargestellt, dass die von einem Vertragsstaat ergriffenen Schutzmaßnahmen von den anderen Mitgliedstaaten automatisch anerkannt werden müssen, wie im Art. 23 der Haager Konvention von 1996 festgelegt.
Diese Anordnung stellt einen bedeutenden Schritt bei der Definition der Verantwortlichkeiten der Konsularbehörden und beim Schutz ausländischer Minderjähriger dar. Die Entscheidung unterstreicht die Notwendigkeit, sicherzustellen, dass unbegleitete Minderjährige nicht als solche angesehen werden, wenn bereits Schutzmaßnahmen von den zuständigen Behörden ihres Herkunftslandes getroffen werden.