Modalspende und Besteuerung: Kommentar zur Verordnung Nr. 8875 von 2024

Die kürzlich erlassene Verordnung Nr. 8875 vom 4. April 2024, die vom Kassationsgerichtshof erlassen wurde, hat wichtige Fragen zur Natur der Modalspende und ihrer Besteuerung aufgeworfen. Dieses Urteil fügt sich in einen komplexen normativen Kontext ein, in dem die Unterscheidung zwischen Spende und Einkommen entscheidend für die korrekte Anwendung der Steuern ist. Lassen Sie uns daher den Inhalt dieser Verordnung und ihre Implikationen analysieren.

Der Kontext der Entscheidung

Die rechtliche Frage, die vom Gerichtshof behandelt wurde, betraf einen Fall, in dem eine Mutter eine Unternehmensspende an ihren Sohn vorgenommen hatte, jedoch die Verpflichtung auferlegte, einen Betrag an den Vater zu zahlen. Diese Situation führte zu einem Rechtsstreit über die Besteuerung der an Dritte gezahlten Beträge, die gemäß dem angefochtenen Urteil als Einkommen betrachtet wurden, das mit dem Einkommen aus abhängiger Arbeit vergleichbar ist, gemäß Artikel 50 des T.U.I.R.

Im Allgemeinen. Die Modalspende zugunsten eines bestimmten Dritten stellt eine doppelte Spende dar, eine zugunsten des Beschenkten und die andere zugunsten des Begünstigten, die den Vermögenszuwachs des Letzteren durch die materielle Vermittlung des Beschenkten realisiert, sodass die an den Dritten gezahlten Beträge zur Erfüllung der Verpflichtung steuerlich nicht als mit dem Einkommen aus abhängiger Arbeit vergleichbare Einkünfte qualifiziert werden können, die gemäß Artikel 50 T.U.I.R. steuerpflichtig sind. (Im vorliegenden Fall hat der Kassationsgerichtshof das angefochtene Urteil aufgehoben, das in Bezug auf eine Unternehmensspende von der Mutter an den Sohn mit der Auflage, einen Betrag in Raten zugunsten des Vaters zu zahlen, die Steuerpflicht gemäß der genannten Norm des an den Dritten gezahlten periodischen Betrags bejaht hatte, ohne die liberale Natur der aus dem gleichen Schenkungsakt hervorgehenden Modalbestimmung zu bewerten).

Die liberale Natur der Modalspende

Der Gerichtshof hat klargestellt, dass bei einer Modalspende eine doppelte Spende realisiert wird: eine zugunsten des Beschenkten und eine zugunsten des Begünstigten. Diese Unterscheidung ist entscheidend, da sie impliziert, dass die an den Dritten gezahlten Beträge zur Erfüllung der Verpflichtung nicht als Einkommen aus abhängiger Arbeit betrachtet werden können. Die Entscheidung basiert auf zivilrechtlichen Grundsätzen, insbesondere auf den Artikeln 769 und 793 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, die die Spende und ihre Modalitäten regeln.

  • Die Modalspende schafft einen Vermögenszuwachs für den Begünstigten.
  • Die zur Erfüllung der Verpflichtung gezahlten Beträge sind nicht als Einkommen aus Arbeit steuerpflichtig.
  • Der Gerichtshof hat das angefochtene Urteil aufgehoben, da die liberale Natur der Spende nicht bewertet wurde.

Schlussfolgerungen

Zusammenfassend stellt die Verordnung Nr. 8875 von 2024 eine wichtige Klärung im Bereich der Modalspende und Besteuerung dar. Der Kassationsgerichtshof hat die Notwendigkeit bekräftigt, die liberale Natur der Spenden zu berücksichtigen und unangemessene Gleichstellungen mit Einkünften aus abhängiger Arbeit zu vermeiden. Dieses Urteil bietet eine wertvolle Orientierung für Fachleute im rechtlichen Bereich und für Steuerpflichtige und stellt einen bedeutenden Schritt zum Schutz der Rechte von Beschenkten und Begünstigten dar.

Rechtsanwaltskanzlei Bianucci