Die kürzlich erlassene Verordnung n. 31571 von 2024 des Kassationsgerichts bietet bedeutende Anhaltspunkte zum Verständnis der Dynamik des gemeinsamen Sorgerechts für Minderjährige. In einem rechtlichen Kontext, der zunehmend auf die Rechte und Bedürfnisse von Kindern achtet, verdient die Entscheidung des Gerichts eine sorgfältige Analyse, insbesondere hinsichtlich der Auslegung der Vorschriften im Familienrecht.
Der vorliegende Fall betrifft A.A. und B.B., die Eltern von C.C., die eine Änderung der Sorgerechtsregelungen beantragt haben. Das Tribunal von Turin hatte zunächst ein gemeinsames Sorgerecht mit Aufenthalt beim Vater angeordnet, doch A.A. berichtete von oppositiven Verhaltensweisen der Mutter und beantragte das ausschließliche Sorgerecht. Das Berufungsgericht gab dem Antrag teilweise statt, behielt das gemeinsame Sorgerecht bei, schränkte jedoch die Besuche der Mutter ein.
Das Gericht betonte, dass das ausschließliche Sorgerecht nur in Fällen von besonderer Schwere reserviert werden sollte, um so das Prinzip der Bigenitorialität zu schützen.
Das Kassationsgericht erklärte die von A.A. und B.B. eingelegten Rechtsmittel für unzulässig und bestätigte die Entscheidung des Berufungsgerichts. Insbesondere hob das Gericht hervor, dass die Voraussetzungen für ein ausschließliches Sorgerecht nicht gegeben seien und dass das gemeinsame Sorgerecht das beste Interesse des Kindes auch in Konfliktsituationen zwischen den Eltern gewährleisten könne. Zu den wesentlichen Punkten der Entscheidung gehören:
Dieses Urteil reiht sich in eine Rechtsprechung ein, die versucht, die Bedürfnisse beider Eltern mit dem Recht des minderjährigen Kindes auf bedeutungsvolle Beziehungen zu beiden zu balancieren. Das Gericht stellte klar, dass das gemeinsame Sorgerecht nicht nur eine bevorzugte Wahl, sondern auch eine Notwendigkeit ist, um ein ausgewogenes Aufwachsen des Kindes zu gewährleisten. Die Entscheidung, dem betreuenden Elternteil, in diesem Fall dem Vater, Entscheidungsbefugnisse zu übertragen, wurde als Maßnahme interpretiert, um die tägliche Verwaltung zu erleichtern, ohne den anderen Elternteil auszuschließen. Zusammenfassend stellt das Urteil n. 31571 von 2024 eine wichtige Reflexion über die elterliche Verantwortung und das gemeinsame Sorgerecht dar und reagiert auf die Bedürfnisse des Kinderschutzes sowie auf das Prinzip der Bigenitorialität.