Das Urteil des Obersten Kassationsgerichts Nr. 49642 vom 13. Dezember 2023 hat neue Perspektiven für den Schutz von Minderjährigen eröffnet, die in Situationen internationaler Entziehung betroffen sind. Der Fall betraf A.A., den Vater von B.B., der die Ausstellung einer europäischen Schutzanordnung beantragte, angesichts einer Entscheidung des Richters des Gerichts von Forlì, der den Antrag für unzulässig erklärte. Dieser Artikel analysiert die wichtigsten Aspekte des Urteils und dessen Auswirkungen auf den Schutz der Rechte von Minderjährigen.
Die zentrale Frage betraf die Anwendung der Richtlinie 2011/99/EU, die die Ausstellung von europäischen Schutzanordnungen zur Gewährleistung der Sicherheit von schutzbedürftigen Personen in anderen Mitgliedstaaten ermöglicht. Der Ermittlungsrichter hatte festgestellt, dass, da der Aufenthaltsort des Minderjährigen unbekannt war, die Schutzanordnung nicht erlassen werden könne. Das Kassationsgericht hingegen stellte diese Auslegung in Frage und erklärte, dass die Richtlinie darauf abzielt, den Schutz des Opfers auch im Falle von Zwangsübertragungen zu gewährleisten.
Das Gericht stellte fest, dass das Ziel der europäischen Schutzanordnung darin besteht, die Kontinuität des Schutzes des Opfers in jedem Mitgliedstaat sicherzustellen.
Das Kassationsgericht nahm das Rechtsmittel von A.A. aus verschiedenen Überlegungen an:
Das Urteil Nr. 49642/2023 stellt einen wichtigen Fortschritt im Schutz von Minderjährigen in Situationen internationaler Entziehung dar. Das Gericht hat das Prinzip bekräftigt, dass die Sicherheit und das Wohl des Minderjährigen über prozeduralen Fragen stehen müssen. Dieser Fall hebt die Bedeutung eines koordinierten Ansatzes zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union hervor, um die Rechte von Minderjährigen und ihren Schutz auch über Grenzen hinweg zu gewährleisten. Es wird entscheidend sein, zu beobachten, wie diese Entscheidung die zukünftigen Anwendungen der Richtlinie 2011/99/EU in ähnlichen Fällen beeinflussen wird.