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Cass. pen. n. 49642/2023: der Schutz von Minderjährigen und die europäische Schutzanordnung

Das Urteil des Obersten Kassationsgerichts Nr. 49642 vom 13. Dezember 2023 hat neue Perspektiven für den Schutz von Minderjährigen eröffnet, die in Situationen internationaler Entziehung betroffen sind. Der Fall betraf A.A., den Vater von B.B., der die Ausstellung einer europäischen Schutzanordnung beantragte, angesichts einer Entscheidung des Richters des Gerichts von Forlì, der den Antrag für unzulässig erklärte. Dieser Artikel analysiert die wichtigsten Aspekte des Urteils und dessen Auswirkungen auf den Schutz der Rechte von Minderjährigen.

Der rechtliche Kontext und die Entscheidung des Richters

Die zentrale Frage betraf die Anwendung der Richtlinie 2011/99/EU, die die Ausstellung von europäischen Schutzanordnungen zur Gewährleistung der Sicherheit von schutzbedürftigen Personen in anderen Mitgliedstaaten ermöglicht. Der Ermittlungsrichter hatte festgestellt, dass, da der Aufenthaltsort des Minderjährigen unbekannt war, die Schutzanordnung nicht erlassen werden könne. Das Kassationsgericht hingegen stellte diese Auslegung in Frage und erklärte, dass die Richtlinie darauf abzielt, den Schutz des Opfers auch im Falle von Zwangsübertragungen zu gewährleisten.

Das Gericht stellte fest, dass das Ziel der europäischen Schutzanordnung darin besteht, die Kontinuität des Schutzes des Opfers in jedem Mitgliedstaat sicherzustellen.

Die Gründe für die Annahme des Rechtsmittels

Das Kassationsgericht nahm das Rechtsmittel von A.A. aus verschiedenen Überlegungen an:

  • Die Richtlinie 2011/99/EU und das Gesetzesdekret Nr. 9 von 2015 legen fest, dass Schutzmaßnahmen auch im Falle internationaler Entziehung von Minderjährigen anwendbar sein müssen.
  • Der Richter hatte zu Unrecht das Fehlen eines Wohnortes als Grund für die Ablehnung der Ausstellung der Schutzanordnung betrachtet, ohne die Vulnerabilitätssituation des Minderjährigen zu berücksichtigen.
  • Der Schutz muss auch in Abwesenheit eines formell registrierten Wohnsitzes gewährleistet werden, solange es Hinweise auf seinen aktuellen Aufenthaltsort gibt.

Schlussfolgerungen

Das Urteil Nr. 49642/2023 stellt einen wichtigen Fortschritt im Schutz von Minderjährigen in Situationen internationaler Entziehung dar. Das Gericht hat das Prinzip bekräftigt, dass die Sicherheit und das Wohl des Minderjährigen über prozeduralen Fragen stehen müssen. Dieser Fall hebt die Bedeutung eines koordinierten Ansatzes zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union hervor, um die Rechte von Minderjährigen und ihren Schutz auch über Grenzen hinweg zu gewährleisten. Es wird entscheidend sein, zu beobachten, wie diese Entscheidung die zukünftigen Anwendungen der Richtlinie 2011/99/EU in ähnlichen Fällen beeinflussen wird.