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Kommentar zu dem Urteil Nr. 16716/2024 des Kassationsgerichts: Erklärung der Adoptierbarkeit und elterliche Unzulänglichkeit

Am 7. März 2024 hat das Kassationsgericht das Urteil Nr. 16716 erlassen, das das heikle Thema der Erklärung der Adoptierbarkeit eines Mädchens, D.D., im Anschluss an die elterliche Unzulänglichkeit der Mutter, A.A., behandelt. Diese Entscheidung fügt sich in einen komplexen rechtlichen Kontext ein, in dem der Schutz des höchsten Interesses des Kindes von größter Bedeutung ist.

Der rechtliche Kontext des Urteils

Das Berufungsgericht von Venedig hat, die Entscheidung des Jugendgerichts bestätigend, festgestellt, dass die Mutter nicht in der Lage war, eine angemessene psycho-physische Umgebung für das Aufwachsen der Tochter zu garantieren. A.A. wies schwere psychiatrische Erkrankungen auf, die ihre elterlichen Fähigkeiten beeinträchtigt hatten. Das Urteil berief sich auf Artikel 1 des Gesetzes 184/1983, das die Adoptionen regelt und die Notwendigkeit unterstreicht, den Minderjährigen eine friedliche Zukunft fern von Situationen der Vernachlässigung zu gewährleisten.

Das Berufungsgericht hat die totale Unfähigkeit der Mutter, des Vaters und der Großmutter zur Ausübung der elterlichen Rolle festgestellt und die Unmöglichkeit einer kurzfristigen Rehabilitation hervorgehoben.

Die Gründe für die Erklärung der Adoptierbarkeit

Das Urteil hat aufgezeigt, dass trotz der Bemühungen um Unterstützung der Elternschaft und der Überwachung durch die Sozialdienste, A.A. niemals signifikante Fortschritte gezeigt hat. Insbesondere hat das Gericht festgestellt:

  • Die Mutter hat nicht aktiv an den vorgeschlagenen Unterstützungsmaßnahmen teilgenommen.
  • Die psychologischen Bedingungen von A.A. waren so, dass eine Wiederherstellung der elterlichen Fähigkeiten nicht möglich war.
  • Die Minderjährige, D.D., benötigte Stabilität und Ruhe, Ziele, die im Rahmen ihrer leiblichen Familie nicht erreichbar waren.

Die italienische Rechtsprechung, insbesondere Artikel 8 des Gesetzes 149/2001, betont die Bedeutung der Gewährleistung des Rechts des Minderjährigen, in einer angemessenen Umgebung aufzuwachsen. Das Gericht war der Ansicht, dass die Versuche der Rehabilitation erschöpfend waren und dass die Vernachlässigungssituation offensichtlich war, was die Erklärung der Adoptierbarkeit rechtfertigte.

Schlussfolgerungen

Das Urteil Nr. 16716/2024 des Kassationsgerichts bekräftigt die Zentralität des Interesses des Minderjährigen im Familienrecht. Es unterstreicht, dass die Bewertung der elterlichen Eignung mit Sorgfalt und Strenge durchgeführt werden muss, wobei die spezifischen Bedingungen jedes Einzelfalls zu berücksichtigen sind. Die Entscheidung des Kassationsgerichts stellt einen wichtigen Präzedenzfall dar und bestätigt die Notwendigkeit zeitnaher und angemessener Interventionen zugunsten von Minderjährigen in vulnerablen Situationen.