Der kürzliche Beschluss des Kassationsgerichts, Nr. 22291 von 2024, behandelt entscheidende Themen im Zusammenhang mit der Trennung von Ehegatten und der Schuldfrage. Insbesondere wird in dem Urteil die Beweislast im Falle von Untreue klargestellt, ein Thema von großer Relevanz für diejenigen, die sich in einer ehelichen Krise befinden. Die Entscheidung des Berufungsgerichts Triest, die vom Kassationsgericht bestätigt wurde, hat Debatten und Überlegungen über die Bedeutung und die Konsequenzen der Schuldfrage bei der Trennung ausgelöst.
Im Beschluss wird das Rechtsmittel von A.A. gegen das Urteil des Berufungsgerichts Triest analysiert, das die Schuld der Trennung des Ehemannes A.A. aufgrund eines untreuen Verhaltens, belegt durch ein Foto, bestätigt hatte. Das Berufungsgericht hatte zudem den Unterhalt für die Ehefrau B.B. von 700 auf 500 Euro monatlich reduziert. Der Beschwerdeführer, unzufrieden mit der Entscheidung, hat zwei Gründe für seine Beschwerde angeführt, die beide vom Kassationsgericht als unzulässig erachtet wurden.
Im vorliegenden Fall hat das zuständige Gericht die Gründe für die Entscheidung zur Schuldfrage nachvollziehbar dargelegt und die Beweismittel hervorgehoben.
Ein entscheidender Aspekt, der durch das Urteil angesprochen wird, betrifft die Beweislast im Trennungsrecht. Laut dem Gericht obliegt es dem Ehegatten, der die Schuld beantragt, zu beweisen, dass das Verhalten im Widerspruch zur Treuepflicht steht und dass es die Lebensgemeinschaft untragbar macht. In diesem Sinne hat das Kassationsgericht auf frühere Rechtsprechung verwiesen, wie das Urteil Nr. 16691/2020, das klar die Verantwortung des Antragsstellers für die Vorlage angemessener Beweise festlegt.
Zusammenfassend beleuchtet der Beschluss Nr. 22291 von 2024 des Kassationsgerichts grundlegende Aspekte der Trennung von Ehegatten, insbesondere die Beweislast in Bezug auf die Schuldfrage. Dieses Urteil dient als Leitfaden für Anwälte und die beteiligten Parteien in Trennungsverfahren und unterstreicht die Bedeutung der Vorlage konkreter und überzeugender Beweise. Die Entscheidung bekräftigt, dass die Verantwortung, die Untreue und deren Einfluss auf die Lebensgemeinschaft nachzuweisen, beim Ehegatten liegt, der die Schuld beantragt, und bestätigt die Bedeutung einer korrekten Handhabung der Beweise im Familienrecht.