Kindesentziehung und Bigenitorität: Analyse des Cass. Civ., Ord. n. 4327/2024

Das Thema der Kindesentziehung ist von großer Aktualität und Komplexität, wie die kürzliche Verfügung n. 4327/2024 des Kassationsgerichts zeigt. Dieses Urteil bietet bedeutende Ansätze, um die Rechte der Eltern und das wohlverstandene Interesse des Kindes zu verstehen, insbesondere in Konfliktsituationen zwischen den Parteien. Es ist wesentlich, die Gründe für die Entscheidung zu analysieren, um die rechtlichen und praktischen Implikationen dieser Entscheidung zu klären.

Der Kontext des Urteils

Das Kassationsgericht hat sich zu einem von A.A., dem Vater von C.C., eingelegten Rechtsmittel geäußert, das gegen die Entscheidung des Berufungsgerichts von Catania gerichtet war, das die ausschließliche Sorgerechtsübertragung an die Mutter, B.B., bestätigt hatte. Das Gericht von Catania hielt diese Maßnahme für notwendig aufgrund der aufgetretenen Kritiken bezüglich des Verhaltens des Vaters, die auch von einem Sachverständigen hervorgehoben wurden, der gewalttätige und feindliche Verhaltensweisen festgestellt hatte.

Das Urteil erfordert eine tiefgehende Reflexion über die Bigenitorität und das Sorgerecht und hebt hervor, dass die Sicherheit und das Wohlbefinden des Kindes immer Vorrang haben müssen.

Das Recht auf Bigenitorität

Einer der zentralen Punkte des Rechtsmittels war die angebliche Verletzung des Rechts auf Bigenitorität, das durch Artikel 337-quater c.c. und Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) garantiert ist. Der Beschwerdeführer behauptete, dass die Entscheidung, das Kind ausschließlich der Mutter zu überlassen, widersprüchlich sei, da sie dennoch Besuchsrechte für den Vater vorsah.

  • Das Recht auf Bigenitorität impliziert die aktive Präsenz beider Elternteile im Leben des Kindes.
  • Das Urteil bekräftigt, dass mögliche Einschränkungen durch ernsthafte und konkrete Gründe gerechtfertigt sein müssen.
  • Das wohlverstandene Interesse des Kindes muss immer bei Entscheidungen über das Sorgerecht Vorrang haben.

Schlussfolgerungen und abschließende Überlegungen

Das Gericht erklärte das Rechtsmittel für unzulässig und bestätigte, dass Entscheidungen über das Sorgerecht für Minderjährige nur in Fällen angefochten werden können, in denen eine Verletzung des Rechts auf Familie vorliegt. Dies verdeutlicht, dass Entscheidungen, die die Bigenitorität einschränken, stets durch den Schutz des Kindes und nicht durch bloße Konflikte zwischen den Eltern motiviert sein müssen. Das Urteil n. 4327/2024 stellt einen wichtigen Fortschritt im Schutz der Rechte von Minderjährigen und in der Definition der Rolle jedes Elternteils dar.

Rechtsanwaltskanzlei Bianucci