Das Urteil Nr. 10817 von 2016 des Kassationsgerichts stellt einen wichtigen rechtlichen Eingriff im Bereich der internationalen Entführung von Minderjährigen dar. Die zentrale Frage betrifft die Rückkehr von zwei Minderjährigen nach Ungarn, nachdem sie eine Urlaubszeit bei ihrem Vater in Italien verbracht hatten. Die Mutter, T. M., beantragte die Rückführung der Minderjährigen, doch das Gericht lehnte den Antrag ab und wies auf den potenziellen psychologischen Schaden für die Kinder hin.
Der Fall geht auf einen Beschluss des Familiengerichts von Brescia zurück, das nach Prüfung der Umstände feststellte, dass die Rückführung nicht im Interesse der Minderjährigen erfolgen würde. Die Entscheidung wurde damit begründet, dass die Rückkehr nach Ungarn schwere Störungen für ihr psychisch-emotionales Gleichgewicht mit sich bringen könnte, in Anbetracht des Verhaltens der Mutter, die als gewalttätig und bestrafend wahrgenommen wurde.
Das Prinzip des "Wohls des Kindes" bleibt grundlegend für Entscheidungen in Bezug auf die Entführung von Minderjährigen.
Die Mutter legte Berufung ein und beanstandete die Verletzung von Verfahrens- und Konventionsnormen. Das Gericht betonte jedoch, dass die Begründung des Gerichts angemessen und vollständig war und alle Aspekte des Falls sorgfältig geprüft wurden. Insbesondere berücksichtigte der Richter die Aussagen der Minderjährigen, deren Widerspruch gegen die Rückkehr und die psychologischen Gutachten, die das Risiko von physischen und psychischen Schäden aufzeigten.
Das Urteil Cass. Civ. Nr. 10817 von 2016 bekräftigt die Bedeutung, das psychologische Wohl der Minderjährigen in Fragen des Sorgerechts und der internationalen Entführung zu berücksichtigen. Die Analyse des Falls hebt die zentrale Rolle des Prinzips des "Wohls des Kindes" hervor, das die Entscheidungen in diesem Bereich leiten muss. Die Bewertungen des meritorischen Richters wurden bestätigt, wobei die Notwendigkeit einer gründlichen Prüfung der Umstände, die das Wohl der betroffenen Minderjährigen beeinflussen können, betont wurde.