Das recente Urteil des Kassationsgerichts, n. 38126 vom 18. September 2023, bietet wichtige Denkanstöße zu den Straftaten der Verletzung der Pflichten zur familiären Unterstützung und den entsprechenden Gründen für die Straflosigkeit. Insbesondere konzentriert sich die Entscheidung auf die Frage der Nichterfüllung eines gerichtlichen Beschlusses im Zusammenhang mit der Vormundschaft von Minderjährigen, ein Thema von großer Relevanz im Familienrecht.
Im vorliegenden Fall war die Angeklagte A.A. verurteilt worden, weil sie einen Beschluss des Gerichts von Turin, der die Besuchsmodalitäten der minderjährigen Tochter regelte, umgangen hatte. Insbesondere hatte das Berufungsgericht die Verurteilung wegen der Straftat nach Art. 388, Absatz 2, StGB und der Straftat nach Art. 574-bis StGB in Bezug auf Verhaltensweisen bestätigt, die die Ausübung der elterlichen Verantwortung durch den Vater verhindert hatten.
Im vorliegenden Fall fehlt das typische Verhalten der Straftat, nämlich die Überführung oder das "Zurückhalten" der Minderjährigen im Ausland.
Das Gericht hat bekräftigt, dass die Straftat nach Art. 388, Absatz 2, StGB an dem Ort vollendet wird, an dem die Anordnungen des Richters erfüllt werden müssen. Daher führt die bloße Nichteinhaltung eines Beschlusses nicht automatisch zur Straftat, da der Nachweis betrügerischer oder simulierter Verhaltensweisen erforderlich ist. Dieses Prinzip ist grundlegend, um sicherzustellen, dass nicht jede Nichterfüllung bestraft wird, sondern nur die, die durch ein böswilliges Verhalten gekennzeichnet ist.
Das Urteil n. 38126/2023 stellt eine wichtige Bekräftigung der Prinzipien zum Schutz der elterlichen Verantwortung und der Notwendigkeit konkreter Beweise für die Qualifizierung von Straftaten im Bereich der Vormundschaft dar. Das Gericht hat de facto die Verurteilung der Angeklagten ausgeschlossen und hervorgehoben, dass wirtschaftliche Schwierigkeiten nicht mit betrügerischem Verhalten gleichgesetzt werden können. Dieser Ansatz unterstreicht die Bedeutung, den Kontext und die tatsächlichen Möglichkeiten der beteiligten Parteien zu berücksichtigen, um eine gerechte und ausgewogene Justiz im sensiblen Bereich des Familienrechts zu gewährleisten.