Das kürzlich ergangene Urteil des Kassationsgerichts, insbesondere die Anordnung Nr. 29690 vom 19. November 2024, hat die Komplexität der Fragen im Zusammenhang mit der Bigenitorialität und der elterlichen Verantwortung aufgezeigt. Das Gericht hat einen Fall von Konflikten zwischen Eltern untersucht und betont, dass das Recht auf Bigenitorialität niemals als absolutes Recht verstanden werden sollte, sondern vielmehr als ein Erfordernis des Gleichgewichts im Interesse des Minderjährigen.
Im vorliegenden Fall hatte das Berufungsgericht in Rom die Wiederherstellung der elterlichen Verantwortung der Mutter, C.C., beschränkt auf die ordentliche Betreuung des Kindes D.D., angeordnet, trotz der Anschuldigungen von behinderndem Verhalten gegenüber dem Vater, A.A. Das Kassationsgericht gab der Beschwerde von A.A. statt und hob hervor, dass der Verlust der elterlichen Verantwortung keine automatische Maßnahme sein kann, ohne eine angemessene Bewertung der Auswirkungen auf die Rechte und das Wohl des Minderjährigen vorzunehmen.
Das Recht auf Bigenitorialität ist in erster Linie ein Recht des Minderjährigen und muss unter Kriterien verwirklicht werden, die darauf abzielen, das beste Interesse des Kindes zu gewährleisten.
Das Urteil bekräftigt die Bedeutung, den Minderjährigen anzuhören und seine Wünsche zu berücksichtigen, insbesondere im Jugendalter. D.D. hat zum Zeitpunkt der Anhörung klar seinen Wunsch geäußert, den Vater nicht treffen zu wollen. Dieses Element stellte einen entscheidenden Faktor in der Entscheidung des Kassationsgerichts dar, das die potenziellen psychologischen Schäden hervorhob, die ein abruptes Abdriften von der Mutter verursachen könnte.
Zusammenfassend stellt das Urteil des Kassationsgerichts Nr. 29690/2024 einen wichtigen Präzedenzfall im Familienrecht dar und betont, dass Entscheidungen über die elterliche Verantwortung immer auf das Wohl des Minderjährigen ausgerichtet sein sollten. Die Institutionen müssen sicherstellen, dass die Bedürfnisse des Kindes Priorität haben, um dessen emotionales und psychologisches Gleichgewicht nicht zu gefährden.