Unterhalt für Kinder und unterstützte Verhandlung: Kommentar zur Verordnung Nr. 19388 von 2024

Die Verordnung Nr. 19388 vom 15. Juli 2024, erlassen vom Kassationsgericht, behandelt ein sensibles und aktuelles Thema: die Änderung des Unterhaltsbeitrags für minderjährige Kinder nach familiären Krisen. Diese Entscheidung unterstreicht die Bedeutung des Kontexts, in dem die finanziellen Vereinbarungen zwischen den Eltern getroffen werden, und die rechtlichen Implikationen, die sich daraus ergeben. Das Urteil stellt klar, dass auch die im Rahmen unterstützter Verhandlungen getroffenen Vereinbarungen änderbar sind, vorausgesetzt, es gibt wesentliche Änderungen in den wirtschaftlichen Verhältnissen der Eltern.

Die Natur der Vereinbarungen bei unterstützter Verhandlung

Die unterstützte Verhandlung, geregelt in Artikel 6, Absatz 3, des Gesetzesdekrets Nr. 132 von 2014, stellt eine Alternative zum gerichtlichen Verfahren zur Lösung familiärer Streitigkeiten dar. Die in diesem Kontext erzielten Vereinbarungen haben rechtlichen Wert und erzeugen ähnliche Auswirkungen wie gerichtliche Entscheidungen. Wie im Urteil hervorgehoben, ist es jedoch entscheidend, dass solche Vereinbarungen flexibel sind und sich an mögliche Veränderungen in den wirtschaftlichen Situationen der Eltern anpassen können. Dies ist essentiell, um das Wohl der Kinder zu gewährleisten, das in allen Entscheidungen Vorrang haben muss.

Voraussetzungen für die Änderung des Unterhalts

Gemäß der Maxime des Urteils ist es erforderlich, einen Wandel der wirtschaftlichen Verhältnisse der Eltern nachzuweisen, um den im Rahmen der unterstützten Verhandlung festgelegten Beitrag zu ändern. Diese Voraussetzungen sind vergleichbar mit denen, die erforderlich sind, wenn der Unterhalt im gerichtlichen Verfahren festgelegt wurde. Hier sind einige wichtige Punkte zu beachten:

  • Eine wesentliche Veränderung des Einkommens eines oder beider Elternteile.
  • Änderungen in den finanziellen Bedürfnissen der Kinder.
  • Eventuelle andere Faktoren, die das wirtschaftliche Wohl der Nachkommen beeinflussen könnten.
Familienkrise - Unterhalt für minderjährige Kinder - Beitrag, der durch unterstützte Verhandlung festgelegt wurde - Änderung - Voraussetzungen - Grundlage - Konsequenzen. Im Hinblick auf das wirtschaftliche Regime zugunsten der Nachkommen, infolge der Familienkrise, ist die Höhe des Unterhalts für minderjährige Kinder, die im Rahmen der unterstützten Verhandlung zur einvernehmlichen Lösung der Scheidung gemäß Artikel 6, Absatz 3, des Gesetzesdekrets Nr. 132 von 2014, mit Änderungen durch das Gesetz Nr. 162 von 2014, festgelegt wurde, gemäß Artikel 337-quinquies BGB änderbar, wenn die gleichen Voraussetzungen wie im Fall einer gerichtlichen Festlegung des Unterhalts vorliegen, da die Vereinbarung die Wirkung von gerichtlichen Entscheidungen hat, die die Verfahren der persönlichen Trennung oder die Beendigung der zivilrechtlichen Wirkungen der Ehe definieren; daher ist für die Änderung des Beitrags notwendig, dass ein Wandel der wirtschaftlichen Verhältnisse der Eltern eingetreten ist, der geeignet ist, die vorherige Vermögenslage, die mit der Vereinbarung geschaffen wurde, zu verändern.

Schlussfolgerungen

Zusammenfassend stellt die Verordnung Nr. 19388 von 2024 einen wichtigen Fortschritt im Schutz der Rechte von Minderjährigen in Krisensituationen dar. Sie bekräftigt, dass Unterhaltsvereinbarungen, auch wenn sie durch unterstützte Verhandlungen erzielt wurden, nicht statisch sind und an die veränderten wirtschaftlichen Umstände angepasst werden müssen. Es ist entscheidend, dass die Eltern die Bedeutung einer offenen und ehrlichen Kommunikation über ihre wirtschaftliche Situation verstehen, um das Wohl der Kinder und die Einhaltung der getroffenen Vereinbarungen zu gewährleisten.

Rechtsanwaltskanzlei Bianucci