Das aktuelle Urteil Nr. 4038 des Kassationsgerichts, verkündet am 14. Februar 2024, bietet wichtige Denkanstöße zum Thema der Trennungsschuld zwischen Ehepartnern. Die zentrale Frage war die Feststellung der Verantwortung eines der Ehepartner in der ehelichen Krise und die Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Zusammenlebens. In diesem Artikel werden wir die wesentlichen Punkte des Urteils und seine Auswirkungen auf die Rechtsprechung im Bereich der Trennung analysieren.
Im vorliegenden Fall hatte A.A. das Urteil des Berufungsgerichts Bari angefochten, das in Teilen seiner Berufung stattgegeben und den Unterhalt für die beiden minderjährigen Töchter erhöht, jedoch seinen Antrag auf Trennungsschuld gegenüber dem Ehepartner B.B. abgelehnt hatte. Für das Gericht war die Untreue von A.A. durch atypische Beweismittel, einschließlich Ermittlungsberichten, nachgewiesen worden. Dies führte zu einer Debatte über die Gültigkeit solcher Beweise, insbesondere über ihre Fähigkeit, einen kausalen Zusammenhang zwischen ehelichem Verhalten und der ehelichen Krise nachzuweisen.
Das Gericht betonte, dass die Erklärung der Trennungsschuld den Nachweis erfordert, dass die eheliche Krise ausschließlich auf Verhaltensweisen zurückzuführen ist, die gegen die ehelichen Pflichten verstoßen. Insbesondere muss nachgewiesen werden:
Im Hinblick auf die Trennungsschuld schließt die Vorangegangene Krise der Partnerschaft vor der Untreue eines der beiden Ehepartner den kausalen Zusammenhang zwischen letzterem Verhalten und der Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Zusammenlebens aus.
Im kommentierten Urteil bestätigte das Gericht die Entscheidung der Tatsachenrichter und betonte, dass die Absicht, sich zu trennen, vom Ehemann bereits 2016 geäußert worden war, bevor A.A. ihren Antrag stellte. Dies führte zu der Schlussfolgerung, dass die bestehenden Probleme nicht ausreichten, um den Antrag auf Trennungsschuld des Beschwerdeführers zu rechtfertigen.
Das Urteil Nr. 4038 des Kassationsgerichts stellt eine wichtige Bestätigung der rechtlichen Ausrichtung im Bereich der Trennung und der Trennungsschuld dar. Es hebt hervor, wie entscheidend es ist, den kausalen Zusammenhang zwischen dem Verhalten der Ehepartner und der Unzumutbarkeit des Zusammenlebens nachzuweisen. Dieses Prinzip leitet nicht nur die Richter in ihren Entscheidungen, sondern bietet auch eine klare Orientierung für die Ehepartner hinsichtlich ihrer Rechte und Pflichten, die aus der Ehe resultieren.