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Scheidung und außerordentliche Ausgaben: Das neueste Urteil des Kassationsgerichts

Die kürzlich ergangene Verordnung Nr. 33939 vom 5. Dezember 2023 des Kassationsgerichts bietet wichtige Klarstellungen zur Handhabung außerordentlicher Ausgaben im Rahmen von Scheidungen. Insbesondere konzentrierte sich das Urteil auf die Frage der Erstattung der Ausgaben, die für den Unterhalt der volljährigen Tochter, die noch nicht wirtschaftlich selbständig ist, angefallen sind, ein Thema von großer Bedeutung in den familiären Dynamiken nach der Trennung.

Der zu prüfende Fall

Im konkreten Fall hatte B.B. von A.A. die Erstattung der außerordentlichen Ausgaben für die Tochter C.C. verlangt, einschließlich der Ausgaben für die Universitätsunterkunft und andere Notwendigkeiten. A.A. hatte sich jedoch dagegen gewehrt und argumentiert, dass diese Ausgaben nicht vereinbart worden seien und nicht unter die Kategorie der außerordentlichen Ausgaben fielen. Das Berufungsgericht von Venedig hatte die Entscheidung der ersten Instanz bestätigt und festgestellt, dass die betreffenden Ausgaben tatsächlich außerordentlich und notwendig für das Wohl der Tochter seien.

Das Gericht war der Auffassung, dass für außerordentliche Ausgaben keine vorherige Information oder Absprache mit dem anderen Elternteil erforderlich ist, es sei denn, sie sind mit den wirtschaftlichen Bedingungen des Kindes unvereinbar.

Grundlegende rechtliche Prinzipien

Das Kassationsgericht hat einige grundlegende rechtliche Prinzipien bezüglich der Ausgaben für den Unterhalt der Kinder bekräftigt. Insbesondere ist der betreuende Elternteil nicht verpflichtet, alle aus ordentlichen Bedürfnissen resultierenden Ausgaben im Voraus abzustimmen. Außerordentliche Ausgaben müssen im Hinblick auf ihre Relevanz und Unvorhersehbarkeit bewertet werden und erfordern nicht immer eine vorherige Vereinbarung, insbesondere wenn sie für das Wohl des Kindes notwendig sind. Zu den wichtigsten Punkten des Urteils gehört:

  • Die Ausgaben müssen dem Interesse des Kindes dienen.
  • Der nicht betreuende Elternteil kann die Erstattung nur verweigern, wenn die Ausgaben nicht gerechtfertigt sind.
  • Die wirtschaftliche Situation des verpflichteten Elternteils ist ein entscheidender Faktor.

Schlussfolgerungen

Zusammenfassend stellt dieses Urteil einen wichtigen Fortschritt beim Schutz der Rechte von Kindern im Falle einer Trennung dar. Das Gericht hat klargestellt, dass außerordentliche Ausgaben nicht immer einer vorherigen Vereinbarung zwischen den Eltern bedürfen, sondern stets im Hinblick auf das Interesse des Minderjährigen und die wirtschaftliche Situation der Eltern bewertet werden müssen. Es ist von grundlegender Bedeutung, dass alle getroffenen Entscheidungen auf das Wohl der Kinder gerichtet sind, die auch nach der Scheidung im Mittelpunkt der familiären Dynamiken stehen müssen.