Die kürzlich ergangene Entscheidung des Kassationsgerichts vom 30. Januar 2023 bietet eine wichtige Reflexion über die Dynamiken im Zusammenhang mit Unterhaltszahlungen bei Scheidung, insbesondere im Hinblick auf die Begründung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft. Dieser Fall, der A.A. und B.B. betrifft, beleuchtet die Kriterien zur Beurteilung von Beweisen und die Verantwortlichkeiten der Parteien.
Im vorliegenden Verfahren hatte das Gericht von Ancona zunächst die Unterhaltszahlung von 48.000 Euro jährlich aufgehoben und eine Erhöhung des Beitrags für den Unterhalt der Kinder gefordert. Das Berufungsgericht stellte jedoch fest, dass die von B.B. vorgelegten Beweise für das Vorliegen einer stabilen Lebensgemeinschaft mit C.C. nicht ausreichten und wies den Antrag auf Erhöhung des Unterhalts zurück. Dies führte dazu, dass A.A. Revision beim Kassationsgericht einlegte.
Das Kassationsgericht hat bekräftigt, dass der Nachweis einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft Einfluss auf das Recht auf Unterhaltszahlungen haben kann, jedoch eine strenge gerichtliche Prüfung der Bedingungen für Stabilität und Kontinuität erforderlich ist.
Das Gericht stellte klar, dass im Falle einer neuen Lebensgemeinschaft der Richter die Stabilität der Beziehung und deren Dauer zu prüfen hat. In diesem Zusammenhang verwies es auf die in den vereinigten Sektionen dargelegten Grundsätze und betonte, dass der unterhaltspflichtige Ehepartner die Existenz einer neuen Familie nachweisen muss, jedoch nicht notwendigerweise jedes Detail des Beitrags zum Familienleben.
Die Entscheidung des Kassationsgerichts unterstreicht die Bedeutung einer genauen Bewertung der in der Überprüfung der Unterhaltszahlungen vorgelegten Beweise. Die Parteien müssen sich bewusst sein, dass das bloße Vorhandensein einer emotionalen Beziehung nicht ausreicht, um das Recht auf Unterhalt auszuschließen, sondern eine eingehende Analyse der konkreten Umstände erfordert. Letztlich stellt diese Entscheidung einen bedeutenden Schritt zum Schutz der Rechte ehemaliger Ehepartner und zur Festlegung der wirtschaftlichen Bedingungen nach der Scheidung dar.