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Unterhalt und Unterhaltskosten: Kommentar zu Cass. civ., Sez. I, Ord. n. 19069 vom 2024

Am 9. April 2024 hat der Kassationsgerichtshof die Verordnung Nr. 19069 erlassen und sich mit sensiblen Themen zu gemeinsamem Sorgerecht und Unterhaltskosten im Kontext der Trennung von Ehepartnern auseinandergesetzt. Dieses Urteil bietet bedeutende Anhaltspunkte zum Verständnis, wie das italienische Recht die Rechte von Minderjährigen und Familien in Krisensituationen schützt.

Der Kontext des Urteils

Der Streitfall entstand aus einem Antrag von A.A. gegen den Beschluss des Berufungsgerichts Ancona, welches die Besuchsregelungen des Vaters B.B. geändert und einen monatlichen Unterhalt von 250 Euro festgelegt hatte. A.A. hat die Entscheidung angefochten und argumentiert, dass die Besuchsregelungen dem Prinzip der Bigenitorialität widersprechen und nachteilig für das Kind sind. In seiner Verteidigung berief sich der Beschwerdeführer auf verschiedene Artikel der Internationalen Konvention über die Rechte des Kindes und der Europäischen Menschenrechtskonvention.

Für einen Elternteil und sein Kind ist das Zusammensein ein grundlegendes Element des Familienlebens.

Die Gründe für den Antrag und die Antworten des Gerichts

Der Antrag von A.A. war in vier Punkten gegliedert, die alle von dem Gericht als unzulässig erklärt wurden. Insbesondere wurden die ersten drei Punkte als unzulässig erachtet, da sie keine angemessene Anfechtung der Begründungen des Berufungsgerichts enthielten. Der vierte Punkt, der sich auf die Regelung der Prozesskosten bezog, wurde ebenfalls als allgemein angesehen. Das Gericht stellte fest, dass die Darlegung des Beschwerdeführers auf einem Antrag zur Neubewertung der Tatsachen basierte, was in der Revisionsinstanz nicht zulässig ist.

Prinzipien der Bigenitorialität und Kinderschutz

Die Verordnung verdeutlicht, dass im Bereich des Sorgerechts und der Besuchsrechte das Alter des Kindes und dessen Bedürfnisse von grundlegender Bedeutung sind. Die Fachrichter stellten fest, dass die angenommenen Besuchsregelungen, mit zeitlichen Einschränkungen und ohne Übernachtungen, für das zarte Alter des Kindes, das zum Zeitpunkt des Urteils erst wenige Monate alt war, angemessen waren. Dieser Ansatz spiegelt eine Interpretation der Bigenitorialität wider, die sich nicht nur auf die bloße Teilung der Zeit beschränkt, sondern auch das psychologische Wohlbefinden und die harmonische Entwicklung des Kindes in Betracht zieht.

  • Gemeinsames Sorgerecht mit Aufenthalt bei der Mutter.
  • Besuche des Vaters auf zwei Nachmittage pro Woche beschränkt.
  • Jährlich neu bewerteter Unterhalt.

Schlussfolgerungen

Das Urteil Nr. 19069 vom 2024 des Kassationsgerichtshofs bietet wichtige Hinweise zur Handhabung von Trennungen und familiären Dynamiken. Es bekräftigt das Prinzip der Bigenitorialität und unterstreicht die Bedeutung, bedeutungsvolle Beziehungen zwischen Eltern und Kindern zu gewährleisten, während die Bedürfnisse des Minderjährigen berücksichtigt werden. Das Gericht hat daher bestätigt, dass der Schutz und das Wohl des Kindes im Mittelpunkt der juristischen Entscheidungen stehen müssen, und hebt einen ausgewogenen und aufmerksamen Ansatz bei der Bewältigung familiärer Konflikte hervor.