Das kürzliche Urteil des Obersten Kassationsgerichts, n. 16940 von 2024, bietet bedeutende Denkanstöße zu dem Problem der illegalen Zurückhaltung von Minderjährigen, ein Thema von erheblicher Aktualität im Familienrecht. Es behandelt das empfindliche Gleichgewicht zwischen der strafrechtlichen Verantwortung der Eltern und dem Recht des Minderjährigen, stabile Beziehungen zu beiden Elternteilen aufrechtzuerhalten. Das Gericht hat das Urteil des Berufungsgerichts Bologna teilweise aufgehoben und die Notwendigkeit einer sorgfältigen Bewertung des Wohls des Kindes betont.
A.A., eine russische Staatsbürgerin, war wegen des Verbrechens der illegalen Zurückhaltung von Minderjährigen im Ausland gemäß Art. 574-bis StGB verurteilt worden. Das Berufungsgericht Bologna hatte die Verurteilung bestätigt und auch die Nebenstrafe der Aussetzung der elterlichen Verantwortung verhängt. Das Kassationsgericht hielt jedoch eine Überprüfung der Nebenstrafe für erforderlich und betonte, dass diese im Interesse des Minderjährigen begründet werden muss.
Das Verfassungsgericht hat festgestellt, dass die automatische Anwendung der Nebenstrafe der Aussetzung der elterlichen Verantwortung mit den verfassungsrechtlichen Parametern unvereinbar ist.
Zu den zentralen Punkten des Urteils gehört die Frage der italienischen Gerichtsbarkeit in Bezug auf im Ausland begangene Straftaten. Das Gericht stellte klar, dass, obwohl das Verbrechen in Russland begangen wurde, die italienische Gerichtsbarkeit aufrechterhalten werden kann, wenn das Ereignis des Verbrechens, nämlich die Behinderung der elterlichen Rechte, auf dem italienischen Territorium eintritt. Dieser Ansatz basiert auf dem Begriff des "gewöhnlichen Aufenthalts" des Minderjährigen, der eine entscheidende Rolle bei der Bestimmung der rechtlichen Zuständigkeit spielt.
Das Urteil n. 16940 von 2024 des Obersten Kassationsgerichts stellt einen wichtigen Fortschritt zum Schutz der Rechte von Minderjährigen und Eltern dar. Es hebt die Bedeutung einer fallbezogenen Bewertung hervor, die die Besonderheiten der familiären Beziehungen und den Kontext, in dem sich die Minderjährigen befinden, berücksichtigt. Die Notwendigkeit, das Interesse des Minderjährigen mit den elterlichen Verantwortlichkeiten in Einklang zu bringen, ist ein Thema, das weiterhin im Mittelpunkt der rechtlichen und sozialen Debatte stehen wird.