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Unterhalt nach der Scheidung und Zuständigkeit: Analyse der Entscheidung Cass. civ., Sez. I, n. 25353 vom 2024

Die jüngste Entscheidung des Kassationsgerichts, n. 25353 vom 2024, bietet eine wichtige Gelegenheit zur Reflexion über die Kriterien für die Zuweisung des Unterhalts nach der Scheidung. In diesem Fall hat das Gericht Fragen zur Anwendbarkeit der schweizerischen Gesetzgebung hinsichtlich des Scheidungsunterhalts behandelt und dabei die Notwendigkeit einer sorgfältigen Bewertung der wirtschaftlichen und persönlichen Bedingungen der beteiligten Ehegatten hervorgehoben.

Der Kontext des Urteils

Der Fall stammt aus einem Streit zwischen A.A. und B.B., in dem das Gericht von Pesaro zunächst einen monatlichen Scheidungsunterhalt von 10.000 Euro zugunsten von B.B. festgelegt hatte. Das Berufungsgericht von Ancona hat jedoch, das Berufung von B.B. teilweise annehmend, den Betrag des Unterhalts auf 19.000 Euro monatlich erhöht, nachdem es verschiedene Faktoren, einschließlich der Dauer der Ehe und der wirtschaftlichen Bedingungen der Parteien, berücksichtigt hatte.

Das Gericht stellte fest, dass der Scheidungsunterhalt eine unterstützende, ausgleichende und gleichheitsfördernde Funktion hat, die eine Überprüfung der Unzulänglichkeit der Mittel des Antragstellers erfordert.

Die Frage der Zuständigkeit und der anwendbaren Gesetzgebung

Ein entscheidender Aspekt des Urteils ist die Frage der Zuständigkeit. Das Gericht bestätigte, dass, obwohl die Ehe in der Schweiz geschlossen wurde, die italienische Gerichtsbarkeit für die Anträge bezüglich des Scheidungsunterhalts anwendbar war. Dies wurde auf der Grundlage von Art. 31 des Gesetzes Nr. 218/1995 festgestellt, das die Anwendung des gemeinsamen Rechts der Ehegatten im Scheidungsrecht erlaubt.

Kriterien zur Bestimmung des Scheidungsunterhalts

Das Gericht verwies auf Art. 125 des schweizerischen Zivilgesetzbuches und betonte, dass zur Bestimmung des Scheidungsunterhalts verschiedene Parameter berücksichtigt werden müssen, darunter:

  • Dauer der Ehe
  • Wirtschaftliche Bedingungen beider Ehegatten
  • Alter und Gesundheit der Ehegatten
  • Arbeitsfähigkeit und Verdienstpotential des Antragstellers

Insbesondere betonte das Gericht, dass der Unterhalt angemessen und nicht ausschließlich unterstützend, sondern auch ausgleichend und gleichheitsfördernd sein sollte, um den tatsächlichen Lebensbedürfnissen des Begünstigten Rechnung zu tragen.

Schlussfolgerungen

Zusammenfassend stellt die Entscheidung n. 25353 des Kassationsgerichts einen wichtigen Hinweis auf die Notwendigkeit einer multidimensionalen Bewertung des Scheidungsunterhalts dar, die nicht nur die unmittelbaren Bedürfnisse, sondern auch die zukünftigen Perspektiven der Ehegatten berücksichtigt. Dieser Ansatz ermöglicht eine größere Gerechtigkeit bei der Verteilung der Ressourcen nach der Scheidung und verhindert, dass eine der Parteien übermäßig belastet wird.