Das recente Urteil des Kassationsgerichts, Nr. 9071 von 2024, behandelt entscheidende Themen im Zusammenhang mit der Regelung der elterlichen Rechte und dem Anhören des Minderjährigen in Sorgerechtsverfahren. Die Entscheidung bietet Denkanstöße zur Rolle der Justiz beim Schutz der Rechte von Minderjährigen und zur Verwaltung familiärer Beziehungen in Konfliktsituationen.
Das Gericht hat den Fall von A.A., dem Vater der minderjährigen B.B., geprüft, der die Entscheidung des Berufungsgerichts Mailand angefochten hat, die ihm das Recht verwehrte, an den Gesundheitsentscheidungen seiner Tochter teilzunehmen. Das Gericht von Varese hatte bereits das ausschließliche Sorgerecht der Mutter festgelegt und dem Vater einen monatlichen Unterhaltsbeitrag für die minderjährige Tochter auferlegt. Die zentrale Frage konzentrierte sich auf das Versäumnis, die minderjährige Tochter anzuhören, ein Recht, das im Art. 336-bis c.c. verankert ist.
Das Gericht hat betont, dass das Anhören des Minderjährigen kein bloßes bürokratisches Erfordernis ist, sondern ein grundlegendes Recht, das im Interesse seines höchsten Wohls gewährleistet werden muss.
Eines der relevantesten Themen, die aus dem Urteil hervorgehen, ist das Prinzip des Rechts auf Bigenitorialität, das eine aktive Präsenz beider Elternteile im Leben des Minderjährigen impliziert. Das Gericht hat bestätigt, dass die Anhörung der minderjährigen Tochter, die bereits zwölf Jahre alt war, stattfinden muss, solange dies nicht ihrem höchsten Wohl widerspricht. In diesem Fall hielt das Gericht das Versäumnis der Anhörung für gerechtfertigt, unter Berücksichtigung ihrer gesundheitlichen Verfassung und der Beziehung zum Vater.
Das Urteil Nr. 9071/2024 des Kassationsgerichts stellt einen wichtigen Fortschritt beim Schutz der Rechte von Minderjährigen dar und betont die Bedeutung eines Ansatzes, der nicht nur die Rechte der Eltern, sondern auch das Wohl und die Stimme der Kinder berücksichtigt. Die Anhörung des Minderjährigen muss mit Aufmerksamkeit und Verantwortung durchgeführt werden, wobei stets sein emotionaler und relationaler Zustand zu berücksichtigen ist. Die Bigenitorialität, als fundamentales Recht, muss in all ihren Facetten gewährleistet werden, um gesunde und stabile emotionale Beziehungen zwischen dem Minderjährigen und beiden Elternteilen zu ermöglichen.