• via Alberto da Giussano, 26, 20145 Milano
  • +39 02 4003 1253
  • info@studiolegalebianucci.it
  • Strafverteidiger, Familienrechtsexperte, Scheidungsanwalt

Außergewöhnliche Ausgaben und Unterhalt für Kinder: Das neueste Urteil des Kassationsgerichts

Die aktuelle Verfügung des Kassationsgerichts, Nr. 7169 vom 6. Oktober 2023, hat eine entscheidende Frage zum Unterhalt für Kinder im Falle einer Trennung zwischen Ehepartnern in den Vordergrund gerückt. Insbesondere hat das Urteil grundlegende Klarstellungen zur Unterscheidung zwischen gewöhnlichen und außergewöhnlichen Ausgaben geliefert, mit erheblichen Auswirkungen für getrennte Eltern und für die Modalitäten der Rückforderung der für ihre Kinder getätigten Ausgaben.

Der Fall und die vorhergehenden Entscheidungen

Im vorliegenden Fall hatten sich A.A. und B.B. getrennt, und anschließend hatte A.A. die Erstattung von Ausgaben beantragt, die für den Sohn C.C. im Zusammenhang mit Bildung, sportlichen Aktivitäten und medizinischen Ausgaben entstanden waren. Das Gericht von Taranto hatte den Antrag zunächst angenommen und die außergewöhnliche Natur dieser Ausgaben anerkannt. Das Berufungsgericht von Lecce hingegen hatte in der Berufungsphase entschieden, dass viele dieser Ausgaben vorhersehbar seien und daher nicht außergewöhnlich.

Im Zusammenhang mit dem Unterhalt für Kinder gelten als außergewöhnliche Ausgaben solche, die zum Zeitpunkt der Festlegung des Unterhalts nicht vorhersehbar und abwägbar sind.

Die Unterscheidung zwischen gewöhnlichen und außergewöhnlichen Ausgaben

Das Kassationsgericht hat klargestellt, dass außergewöhnliche Ausgaben durch ihre Bedeutung, Unvorhersehbarkeit und Unabwägbarkeit gekennzeichnet sind und nicht zum gewohnten Lebensstil der Kinder gehören. Es ist daher entscheidend zu verstehen, welche Ausgaben in diese Kategorie fallen. Laut dem Gericht sind gewöhnliche Ausgaben solche, die sich mit Sicherheit über die Zeit wiederholen und von einem der Elternteile vorfinanziert werden können, während außergewöhnliche Ausgaben eine spezifische Überprüfung erfordern und nicht als Teil des Unterhalts betrachtet werden können.

  • Schul- und Universitätsausgaben: gelten als außergewöhnlich, wenn sie zum Zeitpunkt der Trennung nicht vorhersehbar sind.
  • Medizinische Ausgaben: müssen als notwendig nachgewiesen werden und dürfen nicht zu den gewöhnlichen Ausgaben gehören.
  • Außerschulische Aktivitäten: werden im Lichte der Neigungen und Fähigkeiten des Kindes bewertet.

Die Auswirkungen des Urteils

Die Entscheidung des Kassationsgerichts legt daher ein wichtiges Prinzip fest: Außergewöhnliche Ausgaben für Kinder können nicht als Teil des Unterhalts betrachtet werden, wenn sie nicht vorher vereinbart wurden und zum Zeitpunkt der Festlegung des Unterhalts nicht vorhersehbar sind. Dieser Ansatz schützt das Prinzip der Verhältnismäßigkeit und Angemessenheit des Unterhalts und gewährleistet, dass die Kinder aufgrund der Trennung der Eltern nicht ihrer grundlegenden Rechte beraubt werden.

Fazit

Zusammenfassend stellt das Urteil Nr. 7169/2023 des Kassationsgerichts eine wichtige Klarstellung in Bezug auf die Verwaltung der Ausgaben für Kinder im Falle einer Trennung dar. Die Eltern müssen sich der Unterschiede zwischen gewöhnlichen und außergewöhnlichen Ausgaben und der damit verbundenen rechtlichen Auswirkungen bewusst sein. Es ist entscheidend, dass beide Elternteile zusammenarbeiten und sich über solche Ausgaben einigen, um eine angemessene und proportionale Unterstützung für die Bedürfnisse ihrer Kinder zu gewährleisten.