Entziehung von Minderjährigen: Kommentar zum Urteil des Kassationsgerichts Nr. 14792 aus dem Jahr 2014

Das Urteil Nr. 14792 aus dem Jahr 2014 des Kassationsgerichts befasst sich mit einem sehr sensiblen Thema: der Entziehung von Minderjährigen und dem Respekt vor der elterlichen Gewalt in internationalen Kontexten. In diesem Fall hat das Jugendgericht der Marken die Anfrage zur Rückführung eines Kindes nach Griechenland angenommen, nachdem der Vater, D.Y., das Kind ohne das Einverständnis der Mutter, L.E.E., nach Italien gebracht hatte.

Fakten des Falls

Der Fall beginnt mit einem Umzug der Familie nach Griechenland, gefolgt von einer Reise nach Italien, um die väterlichen Großeltern zu besuchen. Der Vater entschied jedoch, das Kind in Italien zu behalten und verletzte damit die ursprünglichen Vereinbarungen. Das Gericht stellte daher fest, dass der gewöhnliche Aufenthaltsort des Minderjährigen in Griechenland war und ordnete seine Rückkehr an, wobei es das Fehlen der Zustimmung der Mutter für die endgültige Verlegung hervorhob.

Das Gericht betonte, dass das Sorgerecht für das Kind vor der Reise nach Italien gemeinsam von den Eltern ausgeübt wurde und dass jede Änderung die Zustimmung beider erforderte.

Rechtliche Grundsätze

Die Entscheidung des Gerichts basiert auf der Haager Konvention von 1980, die darauf abzielt, Minderjährige vor unrechtmäßigen Entziehungen zu schützen. Insbesondere hat das Gericht bekräftigt, dass die Rückkehr des Minderjährigen unter der Berücksichtigung seines gewöhnlichen Aufenthaltsorts erfolgen muss, der als der Ort definiert ist, an dem das Kind den Mittelpunkt seiner emotionalen Bindungen hat. Dieses Prinzip ist entscheidend, um Stabilität und Kontinuität im Leben des Minderjährigen zu gewährleisten.

  • Der gewöhnliche Aufenthalt muss anhand objektiver Kriterien festgelegt werden, wie der Dauer des Aufenthalts und dem Vorhandensein eines familiären Umfelds.
  • Die Zustimmung beider Eltern ist entscheidend für jede Verlegung des Minderjährigen.
  • Die Lebensbedingungen im Falle einer Rückkehr können nicht bewertet werden, es sei denn, sie erreichen das Niveau einer physischen oder psychischen Gefährdung für den Minderjährigen.

Schlussfolgerungen

Das Urteil Nr. 14792 aus dem Jahr 2014 bietet wichtige Denkanstöße für Anwälte und Familien, die in Situationen der internationalen Entziehung von Minderjährigen involviert sind. Es ist entscheidend, dass die Eltern die Sorgerechtsvereinbarungen respektieren und dass etwaige Verlegungen immer von gegenseitigem Einverständnis begleitet werden. Der Schutz der Rechte der Minderjährigen muss im Mittelpunkt jeder Entscheidung stehen, wie das Gericht erneut betont hat.

Rechtsanwaltskanzlei Bianucci