Das kürzlich ergangene Urteil des Kassationsgerichts Nr. 24369, das am 11. September 2024 veröffentlicht wurde, bietet bedeutende Einblicke in die Frage der Leihmutterschaft und der Anerkennung des Kindesstatus in komplexen Kontexten, wie dem der gleichgeschlechtlichen Paare. Das Gericht musste über die Rechtmäßigkeit der Eintragung einer im Ausland erstellten Geburtsurkunde entscheiden, in der zwei Frauen als Eltern aufgeführt waren, die durch assistierte Reproduktion gezeugt hatten.
Der zu prüfende Fall betraf D.D. und C.C., die nach einer Eheschließung in den Vereinigten Staaten und einer langen Lebensgemeinschaft ein Elternprojekt durch Leihmutterschaft abgeschlossen hatten. Die Geburt des Mädchens in Kalifornien führte zur Eintragung der Geburtsurkunde in der Gemeinde Bari, jedoch stellte sich später die Notwendigkeit heraus, diese Urkunde zu berichtigen, da die Staatsanwaltschaft die Rechtmäßigkeit der Position von C.C. als Elternteil in Frage stellte.
Das Kassationsgericht bestätigte die Bedeutung des Schutzes des vorherrschenden Interesses des Kindes und erkannte die Gültigkeit des im Ausland erworbenen Kindesstatus an.
Das Berufungsgericht, das von der Kassation bestätigt wurde, betonte, dass die Anerkennung der Beid-Elternschaft im Einklang mit dem Gesetz erfolgen muss, das für das Kind am günstigsten ist, in diesem Fall das amerikanische Gesetz. Dieses Prinzip ist besonders relevant im Licht von Artikel 33 des Gesetzes Nr. 218 von 1995, das die Anwendbarkeit des günstigeren Rechts im Fall eines Konflikts vorsieht.
Zusammenfassend stellt das Urteil Nr. 24369 von 2024 einen wichtigen Schritt in Richtung eines besseren Schutzes der Rechte der Kinder in Situationen komplexer Abstammung dar. Das Gericht hat bekräftigt, dass das Interesse des Kindes stets Vorrang haben muss bei der Entscheidung über die Legitimierung und Anerkennung des elterlichen Status, und hebt die Notwendigkeit eines Ausgleichs zwischen elterlichen Rechten und dem Schutz des Kindes hervor.