Die jüngste Entscheidung des Kassationsgerichts, n. 24732 von 2024, bietet bedeutende Anhaltspunkte zur Unterstützungspflege, einem Thema von wachsender Relevanz im Zivilrecht. Das Urteil befasste sich mit einem Fall, in dem die Ernennung eines Unterstützungsadministrators familiäre Konflikte hervorrief und wichtige Fragen zur prozessualen Fähigkeit des Begünstigten und zur Legitimität der rechtlichen Vertretung aufwarf.
Im betrachteten Fall hatte A.A., der Begünstigte der Unterstützungspflege, seine Frau als mögliche Administratorin gewählt, jedoch hatte das Berufungsgericht einen Anwalt, B.B., aufgrund familiärer Konflikte ernannt. Diese Entscheidung warf die Frage nach der Legitimität und Notwendigkeit dieser Ernennung auf, da der Begünstigte klar seine Präferenz geäußert hatte. Dieser Aspekt ist entscheidend, da das italienische Recht (Art. 408 BGB) festlegt, dass der Wille des Begünstigten respektiert werden muss.
Der Wille des Begünstigten muss, soweit möglich, respektiert werden, insbesondere wenn er bei der Wahl des Administrators geäußert wurde.
Das Gericht hat ein grundlegendes Prinzip bekräftigt: Auch wenn ein Unterstützungsadministrator ernannt wird, behält der Begünstigte die Fähigkeit, vor Gericht zu handeln. Im Urteil wird betont, dass die Unterstützungspflege als eine personalisierte Maßnahme betrachtet werden muss, die die Bedürfnisse und den Kontext des Betroffenen berücksichtigt und standardisierte Ansätze vermeidet. Dieser Ansatz steht im Einklang mit den Prinzipien des Schutzes der Grundrechte, wie in der italienischen Verfassung (Art. 24 und 111) festgelegt.
Ein weiterer relevanter Aspekt, der aus dem Urteil hervorgeht, betrifft das Ernennungsverfahren des Administrators. Das Gericht stellte fest, dass das gerichtliche Sachverständigengutachten, das der Entscheidung zur Eröffnung der Unterstützungspflege zugrunde lag, durch das Fehlen der Teilnahme des Verteidigers des Begünstigten fehlerhaft war. Die Anwesenheit des Rechtsanwalts ist ein garantiertes Recht, das nicht verweigert werden kann. Das Gericht hat daher den Beschluss aufgehoben und auf die Bedeutung des rechtlichen Gehörs und der aktiven Teilnahme des Begünstigten und seines Verteidigers hingewiesen.
Zusammenfassend stellt das Urteil n. 24732 von 2024 einen wichtigen Fortschritt zum Schutz der Rechte der Begünstigten der Unterstützungspflege dar. Es bekräftigt das Recht des Betroffenen, aktiv am Verfahren, das ihn betrifft, teilzunehmen, und unterstreicht die Notwendigkeit einer sorgfältigen und personalisierten Bewertung seiner Bedürfnisse. Dieser Ansatz respektiert nicht nur die Würde des Menschen, sondern gewährleistet auch, dass die Schutzmaßnahmen nicht zu einem unrechtmäßigen Mittel der Einschränkung der individuellen Freiheit werden.
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