Die kürzlich ergangene Anordnung des Kassationsgerichts, n. 25866 vom 27. September 2024, hat sich mit einer besonders relevanten Frage im Erbrecht befasst: der Legitimierung zur Anfechtung eines für nichtig erklärten Testaments. Der Fall hat seinen Ursprung in einem Rechtsstreit zwischen A.A. und B.B. bezüglich der testamentarischen Nachfolge von C.C., in dem die Beschwerdeführerin Fragen zur Nichtigkeit des Testaments und zur Teilnahme anderer Miterben am Verfahren aufgeworfen hat.
Das Gericht von Salerno hatte den Antrag auf Herausgabe der Immobilie durch B.B. angenommen und behauptet, dass er das Eigentum durch testamentarische Nachfolge erworben habe. A.A., die die Gültigkeit des Testaments anfocht, legte Berufung ein, doch das Berufungsgericht von Salerno bestätigte die Entscheidung der ersten Instanz und hielt die von der Beschwerdeführerin vorgebrachten Einwände für unbegründet.
Die Kassationsbeschwerde von A.A. hob zwei Hauptgründe hervor: die Nichtigkeit des Urteils wegen Verletzung von Verfahrensnormen und die unterlassene Prüfung entscheidender Tatsachen. Das Gericht erklärte jedoch die Beschwerde für unzulässig und betonte die Bedeutung von Spezifität und Klarheit bei der Formulierung der Einwände.
Die Bewertung der Entscheidungsrelevanz der Eidformel obliegt dem Ermessen des Tatsachenrichters, die in der Revisionsinstanz nur wegen logischer oder rechtlicher Mängel überprüfbar ist.
Das Urteil n. 25866 von 2024 des Kassationsgerichts verdeutlicht die Notwendigkeit einer korrekten Ausgestaltung der Kassationsbeschwerde und zeigt auf, wie das Fehlen von Spezifität in den Einwänden zur Unzulässigkeit der Beschwerde führt. Es ist entscheidend, dass die an Erbstreitigkeiten beteiligten Personen auf erfahrene Fachleute zurückgreifen, die in der Lage sind, die Verteidigungsstrategien im Einklang mit den Verfahrensnormen zu lenken.