Das Urteil Nr. 8980 vom 30. März 2023 des Kassationsgerichts bietet eine wichtige Reflexion über das Thema der Unterhaltspflicht gegenüber Minderjährigen und über die Ausweitung dieser Pflicht auf die Vorfahren. Insbesondere wird die Frage der Streitgenossenschaft zwischen väterlichen und mütterlichen Großeltern im Kontext einer Änderung des Unterhaltsbeschlusses analysiert, wobei die rechtlichen Grundsätze, die solche Situationen regeln, sowie die Verantwortlichkeiten der Familienmitglieder hervorgehoben werden.
Im vorliegenden Fall hatte das Berufungsgericht Rom den Antrag von A.A., der väterlichen Großmutter, zurückgewiesen, die eine Änderung eines vorherigen Unterhaltsbeschlusses verlangte, der die Zahlung eines Beitrags durch die väterlichen Großeltern auferlegte. A.A. argumentierte, dass auch die mütterliche Großmutter zur Deckung der Unterhaltskosten des Enkels E.E. herangezogen werden müsse, da beide Elternteile als säumig galten. Der Richter der Hauptsache entschied jedoch, dass es nicht notwendig sei, den Streitgegenstand auf F.F., die mütterliche Großmutter, auszudehnen, da sie nicht am ursprünglichen Verfahren teilgenommen hatte.
Das Gericht betonte, dass die Unterhaltspflicht der Vorfahren subsidiär und nicht solidarisch ist und dass jeder Mitverpflichtete nur dann herangezogen werden muss, wenn es erforderlich ist, um die Gesamtsituation der wirtschaftlichen Verhältnisse zu bewerten.
Das Urteil Nr. 8980 von 2023 des Kassationsgerichts stellt eine wichtige Bekräftigung der Rechte von Minderjährigen und der Verantwortung der Vorfahren dar, deren Unterhalt zu gewährleisten. Es wird klar, dass, obwohl die Beitragspflicht subsidiär ist, es entscheidend ist, dass alle beteiligten Parteien im Verfahren berücksichtigt werden, um eine faire und umfassende Bewertung der wirtschaftlichen Fähigkeiten jedes Einzelnen sicherzustellen. Dieser Ansatz schützt nicht nur die Rechte der Minderjährigen, sondern fördert auch eine größere Verantwortung innerhalb der familiären Dynamiken.