Das Urteil Nr. 20228 vom 23. Juni 2022 des Kassationsgerichts stellt eine wichtige Entscheidung im Bereich Scheidung und Unterhaltszahlung dar. Im Rahmen des Falls von B.A. und D.B. hat das Gericht bedeutende Klarstellungen zu den Kriterien für die Festlegung des Unterhalts, zur Kausalität bei der Trennung und zu den wirtschaftlichen Bedingungen der Ehegatten gegeben.
Das Gericht von Palermo hatte zunächst eine monatliche Unterhaltszahlung von 2.500,00 Euro zugunsten von D.B. und einen Beitrag von 4.000,00 Euro für den Unterhalt der Töchter festgelegt. Das Berufungsgericht hat die Entscheidung bestätigt und die Schuld an der Trennung D.B. gegenüber ausgeschlossen, da es der Auffassung war, dass die Ehekrise bereits vor ihrem Auszug aus der ehelichen Wohnung im Gange war.
Das Berufungsgericht betrachtete das Verlassen der Ehefrau als Konsequenz und nicht als Ursache der Ehekrise, gestützt auf Indizien und Zeugenaussagen.
Der Beschwerdeführer hat die Entscheidung des Berufungsgerichts aus drei Hauptgründen angefochten:
Das Kassationsgericht hat die Gründe als unbegründet angesehen und bestätigt, dass die Ehekrise vor dem Verlassen bestanden hatte und dass die Festlegung der Unterhaltszahlung auf konkreten und messbaren Elementen basierte, wie dem Lebensstandard während der Ehe.
Dieses Urteil unterstreicht die Bedeutung einer eingehenden Analyse der wirtschaftlichen Bedingungen und der Beziehungsdynamiken im Kontext von Trennung und Scheidung. Das Kassationsgericht hat betont, dass die Unterhaltszahlung nicht nur die wirtschaftlichen Bedürfnisse des weniger begünstigten Ehepartners widerspiegeln muss, sondern auch den während der Ehe genossenen Lebensstandard, immer mit einem aufmerksamen Blick auf die tatsächlichen Einkommensmöglichkeiten der beteiligten Parteien.