Die kürzlich ergangene Entscheidung des Kassationsgerichts Nr. 24995 vom 22. August 2023 hat wichtige Klarstellungen zum Thema Scheidungsunterhalt gegeben, einem zentralen Thema im Familienrecht. In diesem Fall standen sich A.A. und B.B. gegenüber, wobei ersterer die Anerkennung eines Scheidungsunterhalts beantragte und angab, sich in einer wirtschaftlichen Notlage zu befinden. Das Gericht wies jedoch den Antrag zurück, berief sich auf konsolidierte rechtliche Grundsätze und betonte die Bedeutung des Beweises.
Das Gericht stellte fest, dass die Anerkennung des Scheidungsunterhalts nicht automatisch erfolgen kann, sondern auf spezifischen Voraussetzungen basieren muss, darunter:
Der Richter muss den Beitrag berücksichtigen, den jeder Ehepartner zur Führung des Familienlebens und zur Bildung des gemeinsamen Vermögens geleistet hat.
Im vorliegenden Fall hatte das Berufungsgericht Turin bereits den Antrag von A.A. wegen fehlenden Nachweises seiner wirtschaftlichen Situation und der behaupteten Einkommensungleichheit im Vergleich zu B.B. abgelehnt. Der Kassationsgerichtshof bestätigte diese Ausrichtung und betonte, dass die Beweislast beim Antragsteller liegt, der nicht nur die Unzulänglichkeit seiner Mittel, sondern auch die Unmöglichkeit, sich diese zu beschaffen, nachweisen muss. Das Gericht verwies auf das Urteil der vereinigten Kammern Nr. 18287 von 2018 und hob die Notwendigkeit einer eingehenden Analyse der Vermögens- und Einkommensverhältnisse beider Ehepartner hervor.
Diese Entscheidung stellt eine wichtige Bestätigung der rechtlichen Ausrichtung in Bezug auf den Scheidungsunterhalt dar. Das Gericht stellte klar, dass eine einfache Einkommensungleichheit nicht ausreicht, um den Antrag auf Unterhalt zu rechtfertigen, sondern eine detaillierte Analyse und ein konkreter Nachweis der wirtschaftlichen Situation erforderlich sind. Dieser Ansatz zielt darauf ab, eine größere Gerechtigkeit zwischen den Ehepartnern zu gewährleisten und Missbrauch sowie unbegründete Anträge zu vermeiden.