Die Besondere Vollmacht im Familienrecht: Analyse der Verordnung Nr. 17154 vom 2024

Vor kurzem hat der Kassationsgerichtshof die Verordnung Nr. 17154 vom 21. Juni 2024 erlassen, die wichtige Klarstellungen zur Gültigkeit der besonderen Vollmachten bietet, die von einem Elternteil für rechtliche Maßnahmen, die ein minderjähriges Kind betreffen, erteilt werden. Diese Entscheidung ist entscheidend, um zu verstehen, wie Vollmachten im Kontext der rechtlichen Vertretung und des Wohls des Kindes interpretiert werden können.

Der Kontext des Urteils

Im vorliegenden Fall hat der Beschwerdeführer, E. (M.), nicht nur in eigenem Namen gehandelt, sondern auch als gesetzlicher Vertreter des minderjährigen Kindes. Das Gericht hat geprüft, ob die Vollmacht, die ausschließlich auf den Elternteil verwies, auch im Interesse des Kindes als gültig interpretiert werden konnte. Dies ist ein entscheidender Aspekt, da rechtliche Maßnahmen oft minderjährige Personen betreffen und ihre Vertretung klar definiert sein muss.

Die besondere Vollmacht, die vom Beschwerdeführer erteilt wurde, der in eigenem Namen als Elternteil und als gesetzlicher Vertreter des minderjährigen Kindes handelt, muss als in eigenem Namen sowie im Namen und im Interesse des Kindes erteilt angesehen werden, sofern sich dies aus der Überschrift und dem Inhalt des Verfahrensakts, auf den sich die Vollmacht bezieht, ergibt, auch wenn das Kind in der Vollmacht selbst nicht erwähnt wird.

Grundsätze des Urteils

Die Verordnung legt einige grundlegende Prinzipien fest:

  • Die Vollmacht kann auch für das Kind als gültig interpretiert werden, wenn die Überschrift und der Inhalt des Verfahrensakts dies eindeutig belegen.
  • Es ist entscheidend, dass der Vollmachtsakt die Absicht des Elternteils widerspiegelt, auch im Namen des Kindes zu handeln.
  • Die Tatsache, dass das Kind in der Vollmacht nicht ausdrücklich erwähnt wird, hebt den Akt nicht automatisch auf, vorausgesetzt, das Interesse des Kindes kann abgeleitet werden.

Diese Interpretation steht im Einklang mit dem Prinzip des Schutzes des Wohls des Kindes, das durch die UN-Konvention über die Rechte des Kindes und durch nationale Vorschriften wie Artikel 315-bis des italienischen Zivilgesetzbuchs festgelegt ist.

Schlussfolgerungen

Zusammenfassend stellt die Verordnung Nr. 17154 vom 2024 einen wichtigen Schritt in der Definition der rechtlichen Vertretung im Familienbereich dar. Sie stellt klar, dass die vom Elternteil erteilte Vollmacht auch für das minderjährige Kind als gültig betrachtet werden kann, sofern die Absicht klar ist und sich aus dem Inhalt des Akts ergibt. Diese Entscheidung stärkt nicht nur den Schutz der Interessen von Minderjährigen, sondern bietet auch wertvolle Orientierung für Juristen, die in diesem Bereich tätig sind.

Rechtsanwaltskanzlei Bianucci