Am 27. Oktober 2023 hat das Kassationsgericht ein bedeutendes Urteil zur Überprüfung der Scheidungsbedingungen erlassen, insbesondere zur Zuteilung des ehelichen Wohnsitzes und des Unterhalts. Diese Anordnung stellt einen wichtigen rechtlichen Präzedenzfall dar und klärt verschiedene Aspekte im Zusammenhang mit der Änderung der Vermögensverhältnisse nach der Scheidung.
In diesem Fall beantragte A.A. die Aufhebung der Zuteilung des ehelichen Wohnsitzes an B.B., da beide volljährigen Kinder nicht mehr bei der Mutter lebten. Das Berufungsgericht gab dem Antrag von B.B. statt und stellte fest, dass der Scheidungsunterhalt von 800 auf 1.200 Euro monatlich erhöht werden müsse. Dies warf die Frage auf, ob die Aufhebung der Zuteilung als erheblicher Umstand gewertet werden könne.
Im Hinblick auf die Überprüfung der Scheidungsbedingungen stellt die Aufhebung der Zuteilung der ausschließlich im Eigentum des anderen Ex-Ehepartners stehenden Familienwohnung einen bewertbaren erheblichen Umstand dar.
Das Gericht stellte klar, dass die Aufhebung der Zuteilung des ehelichen Wohnsitzes nicht unerhebliche wirtschaftliche Auswirkungen hat. Tatsächlich kann eine solche Aufhebung zu einer Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigentümers führen, der nun über die Immobilie nach Belieben verfügen kann. Dieses Konzept wurde durch frühere Gerichtsurteile bestätigt, die die Wichtigkeit betonten, die aktuelle Vermögenslage der Ehepartner zu berücksichtigen.
Das Urteil des Kassationsgerichts bietet wichtige Denkanstöße für diejenigen, die sich in ähnlichen Situationen befinden. Es verdeutlicht, dass Entscheidungen über die Zuteilung des ehelichen Wohnsitzes und den Scheidungsunterhalt nicht statisch sind, sondern im Lichte von Änderungen der wirtschaftlichen Umstände überprüft werden können und müssen. Es ist entscheidend, dass die Ehepartner in der Scheidungsphase nicht nur die aktuellen Bedingungen, sondern auch mögliche zukünftige Entwicklungen ihrer wirtschaftlichen Situationen berücksichtigen.