Das Urteil Nr. 24391 vom 11. September 2024 des Kassationsgerichts behandelt ein zentrales Thema im Familienrecht: die Unterhaltspflicht gegenüber volljährigen Kindern. Die Frage fügt sich in einen Kontext ein, in dem es immer wichtiger wird zu verstehen, wie die Eigenverantwortung der Kinder und ihr Bildungsengagement das Recht auf Unterhalt beeinflussen. In diesem Artikel werden wir die wichtigsten Aspekte der Entscheidung und die damit verbundenen Implikationen analysieren.
Im vorliegenden Fall hatte A.A. Berufung gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts Trient eingelegt, welches dem Antrag von B.B. stattgegeben hatte, die Unterhaltspflicht gegenüber den Töchtern C.C. und D.D. aufzuheben. Das Oberlandesgericht begründete seine Entscheidung mit der angeblichen wirtschaftlichen Selbstständigkeit der Töchter, obwohl es an konkreten Beweisen für ihre Fähigkeit, sich selbst zu unterhalten, mangelte.
Das Kassationsgericht stellte fest, dass der Richter von Fall zu Fall bewerten muss, unter Berücksichtigung der persönlichen Umstände der Kinder und ihres Engagements.
Das Kassationsgericht verwies auf die in den Artikeln 337 ter und 337 septies des Zivilgesetzbuches enthaltenen Prinzipien, auf die man sich zur Bestimmung der Unterhaltspflicht beziehen muss. Insbesondere betonte das Gericht, dass:
Zusammenfassend bietet das Urteil des Kassationsgerichts Nr. 24391/2024 wichtige Denkanstöße für Eltern und Juristen, die im Bereich des Familienrechts tätig sind. Es ist entscheidend, dass die Eltern verstehen, dass das Recht auf Unterhalt gegenüber volljährigen Kindern nicht automatisch ist, sondern von einer Reihe von Faktoren abhängt, die vom Richter sorgfältig bewertet werden müssen.