Das Urteil Nr. 36567 vom 27. Juni 2024, erlassen vom Kassationsgericht, hat eine lebhafte Debatte über die Verpflichtungen zur Familienunterstützung und die rechtlichen Konsequenzen des versäumten Zahlens von Unterhaltszahlungen für minderjährige Kinder ausgelöst. Diese Entscheidung analysiert detailliert die Beziehungen zwischen den Straftaten, die in den Artikeln 570 und 570-bis des Strafgesetzbuchs vorgesehen sind, und klärt die Umstände, unter denen eine Unterlassung ein spezifisches Delikt darstellen kann.
Das Gericht hat den Fall eines Angeklagten untersucht, der beschuldigt wurde, die im Zivilverfahren festgelegte Unterhaltszahlung für die minderjährigen Kinder nicht geleistet zu haben. Laut dem Gericht führt das Versäumnis, diese Zahlung zu leisten, zu einem Mangel an Lebensunterhalt für die Minderjährigen und stellt einen Verstoß gegen Art. 570, Absatz 2, Nr. 2 des Strafgesetzbuchs dar, der die Verpflichtungen zur Familienunterstützung betrifft. Darüber hinaus wurde klargestellt, dass das Delikt gemäß Art. 570-bis, das die Verletzung der Verpflichtungen zur Familienunterstützung bestraft, im Delikt des versäumten Zahlens zugunsten der minderjährigen Kinder aufgeht.
Minderjährige Kinder - Versäumnis der Zahlung des im Zivilverfahren festgelegten Unterhalts - Mangel an Lebensunterhalt - Art. 570, Absatz 2, Nr. 2, StGB - Konfigurierbarkeit - Vorliegen - Delikt gemäß Art. 570-bis StGB - Aufgehen - Gründe. Das Versäumnis, zugunsten minderjähriger Kinder die im Zivilverfahren festgelegte Unterhaltszahlung zu leisten, erfüllt das Delikt gemäß Art. 570, Absatz 2, Nr. 2, StGB, und nicht das der Verletzung der Verpflichtungen zur Familienunterstützung gemäß Art. 570-bis StGB, das absorbed bleibt, sofern aus diesem Versäumnis der Mangel an Lebensunterhalt resultiert, da nur im ersten Delikt das spezifizierende Element des daraus resultierenden Lebensunterhaltsmangels hinzugefügt wird, welches die Verhaltensweisen vereint, die die Verletzung der materiellen Unterstützungsobligation als Projektion der Fürsorgepflicht darstellen.
Dieses Urteil macht deutlich, dass das Versäumnis der Zahlung des Unterhalts für minderjährige Kinder nicht nur einen Verstoß gegen die Unterstützungsobligationen darstellt, sondern auch ein strafrechtliches Delikt konstituieren kann. Im Folgenden einige Schlüsselerwägungen:
In diesem Kontext bekräftigt das Urteil die Notwendigkeit, die Rechte der Minderjährigen zu schützen und die Verantwortung der Eltern zu gewährleisten, angemessene wirtschaftliche Unterstützung zu leisten.
Das Urteil Nr. 36567 von 2024 stellt einen wichtigen Fortschritt im Schutz der Rechte minderjähriger Kinder und in der Definition der elterlichen Verantwortung dar. Es unterstreicht, dass das Versäumnis der Unterstützungsobligationen strafrechtliche Relevanz haben kann und lenkt die Aufmerksamkeit auf ein stets aktuelles und sensibles Thema. Es ist entscheidend, dass Eltern verstehen, dass das Versäumnis, Lebensunterhalt bereitzustellen, nicht nur eine zivilrechtliche Angelegenheit ist, sondern ernsthafte strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann, mit erheblichen Auswirkungen auf das Wohlergehen der betroffenen Minderjährigen.