Das Urteil Nr. 6 von 2024 des Berufungsgerichts Catanzaro fügt sich in einen besonders sensiblen rechtlichen Kontext ein, der das Sorgerecht für Minderjährige betrifft, und bietet bedeutende Denkanstöße für Familien, die in Situationen von Trennung oder Scheidung involviert sind. Das Gericht hat sich zum exklusiven Sorgerecht für die Minderjährigen zugunsten der Mutter geäußert, eine Entscheidung, die Fragen zur Bigenitorialität und zur Achtung des Prinzips des übergeordneten Interesses des Kindes aufwirft.
Im vorliegenden Fall hatte die Mutter beim Gericht in Castrovillari einen Antrag auf exklusives Sorgerecht für die Kinder gestellt und ihre Bitte mit als gewalttätig und konfliktreich angesehenen Verhaltensweisen des Vaters begründet. Die Entscheidung des Gerichts bestätigte das exklusive Sorgerecht für die Mutter, aber der Vater hat diese Entscheidung in der Berufung angefochten.
Die Rechtsprechung hat mehrfach festgestellt, dass im übergeordneten Interesse des Kindes der Respekt vor dem Prinzip der Bigenitorialität gewährleistet werden muss.
Das Berufungsgericht hat die Berufung abgelehnt und argumentiert, dass das super-exklusive Sorgerecht durch die unzureichende Eignung des Vaters zur Aufrechterhaltung einer gesunden Beziehung zu den Minderjährigen gerechtfertigt ist. Unter den Gründen hat das Gericht Verhaltensweisen des Vaters hervorgehoben, die das psychologische Gleichgewicht der Kinder gefährdeten, wie den Versuch, die Mutterfigur zu marginalisieren, und die Verletzung der Unterhaltspflichten.
Das Urteil des Berufungsgerichts Catanzaro bietet wichtige Denkanstöße, um die Komplexität der familiären Dynamik im Falle einer Trennung zu verstehen. Es bekräftigt die zentrale Rolle des übergeordneten Interesses des Kindes und hebt hervor, wie in Konfliktsituationen zwischen Elternteilen entscheidend ist, eine stabile und sichere Umgebung für die Kinder zu gewährleisten. Dieser Fall unterstreicht die Bedeutung einer sorgfältigen und gründlichen Bewertung durch die Richter, damit Entscheidungen über das Sorgerecht stets auf das Wohl der betroffenen Minderjährigen ausgerichtet sind.