Das jüngste Urteil Nr. 41232 vom 22. Dezember 2021 des Kassationsgerichts bietet wichtige Klarstellungen zur Fälligkeit der Unterhaltszahlung zugunsten des Ehepartners und der Kinder im Kontext der einvernehmlichen Trennung. Diese Entscheidung reiht sich in einen lebhaften juristischen Diskurs von großer sozialer Relevanz ein, da sie grundlegende Rechte im Zusammenhang mit dem Lebensunterhalt und dem Wohl der Familien berührt.
Im konkreten Fall stellte der Beschwerdeführer B.A. die Entscheidung des Berufungsgerichts Perugia in Frage, das dem Antrag seiner Ehefrau T.A. auf Durchführung der Zwangsvollstreckung zur Zahlung eines Unterhalts gewährt hatte. Die zentrale Frage war, ob die Fälligkeit dieser Verpflichtung ab dem Datum der Einreichung des Antrags auf einvernehmliche Trennung oder ab dem Datum der Genehmigung der Entscheidung durch das Gericht gilt.
Das Kassationsgericht hat entschieden, dass der Unterhalt ab dem Datum der Einreichung des Antrags geschuldet ist, nicht ab der Genehmigung.
Das Gericht hat, obwohl es anerkennt, dass die einvernehmliche Trennung andere Merkmale aufweist als die gerichtliche Trennung, die Gültigkeit der Fälligkeit der Unterhaltszahlung ab dem Datum der Antragseinreichung bestätigt. Dieses Prinzip basiert auf einer Auslegung der Normen, die die Wirksamkeit der Vereinbarungen zwischen Ehepartnern leitet, und auf der Notwendigkeit sicherzustellen, dass die wirtschaftlichen Rechte nicht durch die für die Genehmigung erforderliche Zeit beeinträchtigt werden.
Diese Entscheidung hat wichtige Implikationen für Paare, die sich mit einer einvernehmlichen Trennung auseinandersetzen müssen. Sie bietet einen besseren Schutz für den wirtschaftlich schwächeren Ehepartner, indem sie sicherstellt, dass die Unterhaltsverpflichtungen nicht durch ungerechtfertigte Verzögerungen beeinträchtigt werden. Zudem wird klargestellt, dass die Parteien bei der Vereinbarung stets ausdrücklich die Fälligkeit der Verpflichtungen angeben müssen, um zukünftige Streitigkeiten zu vermeiden.
Zusammenfassend stellt das Urteil Nr. 41232 des Kassationsgerichts einen Fortschritt im Schutz der wirtschaftlichen Rechte innerhalb der einvernehmlichen Trennung dar. Es bekräftigt die Notwendigkeit, die Bedingungen der Vereinbarungen zwischen Ehepartnern zu klären, um Missverständnisse bezüglich der Fälligkeit der Unterhaltsverpflichtungen zu vermeiden. Die Rechtsprechung entwickelt sich weiter und bietet zunehmend Schutzinstrumente zugunsten der beteiligten Parteien.