Das Urteil des Kassationsgerichts Nr. 28676 von 2022 bietet bedeutende Anhaltspunkte zur Bewältigung von Trennungssituationen zwischen Ehepartnern und zur Sorgerechtsregelung für Minderjährige. In einem rechtlichen Kontext, in dem das Wohl der Kinder Vorrang haben muss, hat das Gericht die Entscheidungen des Berufungsgerichts Triest bestätigt, den Rekurs von G.S. abgelehnt und die Bedeutung einer harmonischen Umgebung für das Aufwachsen der Kinder betont.
Der Fall hat seinen Ursprung in der Trennung der Ehepartner G.S. und B.R., wobei das Berufungsgericht einige bereits vom Gericht in Pordenone getroffene Maßnahmen bestätigt hat. Dazu gehört die Aussetzung der Elternverantwortung und die Übertragung des Sorgerechts für die Minderjährigen an die Sozialdienste. Diese Entscheidung wurde durch die Notwendigkeit motiviert, die Kinder vor einem stark konfliktreichen Familienklima zu schützen.
Das Berufungsgericht hat auf der Grundlage konsistenter Gründe die Unfähigkeit beider Elternteile, die Elternverantwortung voll auszuüben, festgestellt.
Im Rekurs hat G.S. die Verletzung grundlegender Rechte, wie das Recht, mit seinen Geschwistern zu leben, geltend gemacht. Das Kassationsgericht erklärte jedoch die Unzulässigkeit des Rekurses und betonte, dass die vorgetragenen Gründe die Beurteilungen des Berufungsgerichts nicht in Frage stellten. Insbesondere hat das Gericht bekräftigt, dass das Sorgerecht für die Minderjährigen im Hinblick auf das vorrangige Wohl der Kinder, wie im Art. 333 BGB vorgesehen, bewertet werden muss.
Die Entscheidung des Kassationsgerichts stellt einen wichtigen Präzedenzfall im Familienrecht dar und hebt hervor, dass das Wohl der Minderjährigen immer an erster Stelle stehen muss. Das Gericht hat gezeigt, dass es in der Lage ist, die Bedürfnisse der Eltern mit dem Recht der Minderjährigen auf ein harmonisches und konfliktfreies Aufwachsen in Einklang zu bringen. Dieses Urteil kann als Leitfaden für zukünftige ähnliche Fälle dienen und inspiriert eine immer sensiblere Rechtsprechung zum Schutz der Rechte der Verletzlichen.