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Scheidungsunterhalt: Analyse des Urteils Cass. civ., Sez. I, Ord. n. 26520 vom 2024

Die recente Anordnung des Kassationsgerichts, n. 26520 vom 2024, bietet bedeutende Einblicke zum Thema Scheidungsunterhalt und behandelt klar die Kriterien, die bei seiner Bestimmung berücksichtigt werden müssen. Insbesondere hat das Gericht die Bedeutung der Bewertung der Einkommensunterschiede zwischen den Ex-Ehepartnern und den Beitrag, den jeder zur Familiengemeinschaft geleistet hat, bekräftigt. Dieser Artikel hat zum Ziel, die wesentlichen Punkte des Urteils zu untersuchen, mit einem Fokus auf die rechtlichen Prinzipien, die es unterstützen.

Der Kontext des Urteils und die Gründe des Rechtsmittels

Im konkreten Fall hatte das Berufungsgericht Mailand den Scheidungsunterhalt von 1.720,00 Euro monatlich zugunsten der Ex-Frau B.B. bestätigt, nachdem der Ehemann A.A. diese Entscheidung angefochten hatte. Der Beschwerdeführer beklagte die Verletzung von Rechtsnormen und argumentierte, dass seine wirtschaftliche Situation und das Vermögen der Ex-Frau nicht ausreichend berücksichtigt worden seien. Das Gericht stellte jedoch fest, dass die Einkommensunterschiede und die während der Ehe getroffenen Entscheidungen den Unterhalt rechtfertigen.

Die ausgleichende Funktion des Einkommens der Ex-Ehepartner zielt nicht darauf ab, das eheliche Lebensniveau wiederherzustellen, sondern auf die Anerkennung der Rolle und des Beitrags des wirtschaftlich schwächeren Ex-Partners.

Die Kriterien für die Bestimmung des Scheidungsunterhalts

Das Urteil bekräftigt die Bedeutung einer strengen Überprüfung der wirtschaftlichen Unterschiede zwischen den Ehepartnern zum Zeitpunkt der Scheidung. Insbesondere hat das Gericht hervorgehoben, dass der Scheidungsunterhalt sowohl eine unterstützende als auch eine ausgleichende Funktion hat, die darauf abzielt, die wirtschaftlichen Positionen der Parteien auszugleichen. Das Gericht berief sich auf die von den vereinigten Kammern festgelegten Prinzipien, wonach der Richter Folgendes berücksichtigen muss:

  • Die wirtschaftlichen und vermögensrechtlichen Bedingungen der Parteien;
  • Den Beitrag zur Führung des Familienlebens;
  • Die Dauer der Ehe und das Alter des antragstellenden Ehepartners.

Fazit

Das Urteil n. 26520 vom 2024 ist ein wichtiger Schritt zur Klarstellung der Kriterien für die Bestimmung des Scheidungsunterhalts. Es betont, dass die ausgleichende Funktion des Unterhalts nicht nur die unterstützenden Bedürfnisse berücksichtigen muss, sondern auch den konkreten Beitrag, den jeder Ehepartner zur Verwirklichung des Familienlebens geleistet hat. Dieser Ansatz zielt darauf ab, eine wirtschaftliche Gleichheit zwischen den Parteien zu gewährleisten, die die Opfer und Entscheidungen widerspiegelt, die während des ehelichen Lebens getroffen wurden.