Kürzlich hat der Oberste Kassationsgerichtshof die Verordnung Nr. 11236 vom 26. April 2024 erlassen, die wichtige Klarstellungen zum Thema der Kündigung von Arbeitnehmerinnen während der Ehezeit bietet. Diese Entscheidung fügt sich in einen bereits bestehenden Rechtsrahmen ein, der durch das Gesetzesdekret Nr. 198 von 2006, insbesondere Artikel 35 Absatz 4, festgelegt wurde, welcher die Verfahren für Kündigungen während einer sensiblen Phase für die Arbeitnehmerin festlegt.
Das Gesetzesdekret Nr. 198 von 2006, auch bekannt als Gleichstellungsgesetzbuch, ist ein grundlegender Rechtstext zur Gewährleistung von Rechten und Schutz für Arbeitnehmerinnen. Artikel 35 Absatz 4 besagt, dass Kündigungen, die von einer Arbeitnehmerin zwischen der Beantragung der Aufgebote zur Eheschließung und einem Jahr nach der Feier eingereicht werden, wenn sie nicht innerhalb eines Monats bei der zuständigen Arbeitsagentur bestätigt werden, nichtig sind. Dieser Grundsatz wurde vom Obersten Kassationsgerichtshof in der vorliegenden Verordnung bekräftigt.
Arbeitnehmerin - Zeitraum gemäß Art. 35 Abs. 4 des Gesetzesdekrets Nr. 198 von 2006 - Kündigung - Fehlende Bestätigung vor der zuständigen Arbeitsagentur - Nichtigkeit - Vorhandensein - Beteiligte oder zur Bestätigung Verpflichtete Partei - Gründe für die fehlende Bestätigung - Irrelevanz. Die Kündigung der Arbeitnehmerin, die in dem Zeitraum zwischen dem Tag der Beantragung der Aufgebote zur Eheschließung und einem Jahr nach deren Feier erfolgt, ist gemäß Art. 35 Abs. 4 des Gesetzesdekrets Nr. 198 von 2006 nichtig, wenn sie nicht innerhalb eines Monats vor der zuständigen Arbeitsagentur bestätigt wird, unabhängig von der Feststellung der zur Bestätigung berechtigten Partei oder der zur Bestätigung verpflichteten Partei und den Gründen für die Untätigkeit.
Diese Leitsätze unterstreichen die Bedeutung der Bestätigung der Kündigung, die innerhalb eines Monats nach deren Einreichung erfolgen muss. Das Gericht hat klargestellt, dass die Nichtigkeit der Kündigung nicht von den Gründen für die Verzögerung oder der Partei abhängt, die die Bestätigung hätte vornehmen müssen, und legt somit einen starken Fokus auf den Schutz der Rechte von Arbeitnehmerinnen.
Diese Verordnung stärkt nicht nur die bestehende Gesetzgebung, sondern unterstreicht auch die Bedeutung einer angemessenen Information und Schulung für alle Beteiligten. Es ist unerlässlich, dass Arbeitnehmerinnen über ihre Rechte und die notwendigen Verfahren informiert werden, um Probleme im Zusammenhang mit der Gültigkeit ihrer Kündigungen zu vermeiden.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Verordnung Nr. 11236 von 2024 einen wichtigen Schritt zum Schutz der Rechte von Arbeitnehmerinnen in einem sensiblen Kontext wie dem der Eheschließung darstellt. Die Nichtigkeit der Kündigung bei fehlender Bestätigung innerhalb der festgelegten Frist ist eine grundlegende Garantie, die von allen Beteiligten einzuhalten ist. Es ist unerlässlich, dass das Rechtssystem weiterhin die Rechte von Arbeitnehmerinnen schützt und ein Gleichgewicht zwischen Berufs- und Privatleben gewährleistet.