Die jüngste Rechtsprechung des Kassationsgerichts hat eine wichtige Neuerung bei der Bewertung des Scheidungsunterhalts eingeführt: die nichteheliche Lebensgemeinschaft. Dieses Element, das in der Vergangenheit oft vernachlässigt wurde, kann nun einen erheblichen Einfluss auf die Bestimmung des Unterhalts haben.
Die nichteheliche Lebensgemeinschaft stellt einen Zeitraum gemeinsamen Lebens dar, der laut Kassationsgericht als eine vorbereitende Phase zur Ehe betrachtet werden kann. Das bedeutet, dass die Zeit, die vor der Eheschließung gemeinsam verbracht wurde, die Festlegung der wirtschaftlichen Bedingungen nach der Trennung beeinflussen kann.
Das Kassationsgericht hat klargestellt, dass der Richter die nichteheliche Lebensgemeinschaft bei der Bestimmung der Fairness des Scheidungsunterhalts berücksichtigen muss.
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