Die Kanzlei Bianucci in Mailand ist auf die Beratung und Ausarbeitung von Ehe- und Vermögensvereinbarungen spezialisiert. Diese rechtlichen Instrumente ermöglichen es, im Voraus bestimmte persönliche und vermögensrechtliche Fragen zwischen den Ehepartnern zu regeln, um beide Parteien zu schützen und potenzielle zukünftige Konflikte zu vermeiden.
Obwohl Eheverträge in unserem Rechtssystem nicht die volle rechtliche Wirkung wie in anderen Ländern haben, ist es möglich, Leitlinien festzulegen, die den Richter im Falle einer Trennung oder Scheidung orientieren können. Diese Vereinbarungen sind besonders nützlich, um das persönliche Vermögen zu schützen und eine harmonische Verwaltung der vermögensrechtlichen Beziehungen zu gewährleisten.
Die Vermeidung von vermögensrechtlichen Konflikten ist der Schlüssel zum Aufbau einer Ehe, die auf Transparenz und gegenseitigem Vertrauen basiert.
Eheverträge können besonders in den folgenden Fällen angezeigt sein:
Eheverträge können verschiedene vermögensrechtliche Aspekte regeln, darunter:
In der Kanzlei Bianucci bieten wir eine umfassende Beratung für die Erstellung, Überprüfung und Verhandlung von Vermögensvereinbarungen an, wobei wir die vollständige Einhaltung der italienischen Gesetzgebung und einen maßgeschneiderten Schutz der Interessen jedes einzelnen Kunden gewährleisten. Dank unserer Erfahrung begleiten wir Sie bei der Erstellung klarer und effektiver Vereinbarungen, die auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind.
In Italien haben Eheverträge keine volle rechtliche Gültigkeit, können jedoch als Hinweis für den Richter verwendet werden, insbesondere für die Vermögensverwaltung im Falle einer Trennung oder Scheidung.
Vermögensvereinbarungen können die Aufteilung des Vermögens, die Modalitäten der finanziellen Beiträge während der Ehe, die Verwaltung von Immobilien und Unternehmen sowie in einigen Fällen die Klauseln für einen möglichen Unterhalt regeln.
Es ist ratsam, einen Ehevertrag abzuschließen, wenn es relevante Vermögen zu schützen gibt, Immobilien oder Familienunternehmen vorhanden sind oder wenn künftige wirtschaftliche Konflikte zwischen den Ehepartnern vermieden werden sollen.
Ja, ein Ehevertrag kann nach der Hochzeit geändert oder ergänzt werden, vorausgesetzt, beide Parteien sind einverstanden und der Vertrag entspricht den geltenden Gesetzen.
Selbstverständlich. Die Kanzlei Bianucci bietet umfassende Unterstützung bei der Erstellung und Überprüfung von Eheverträgen und gewährleistet, dass diese unter Einhaltung der Gesetze und mit maximalem Schutz für unsere Kunden formuliert werden.